Der CCV und die planen + steuern GmbH haben ein Whitepaper herausgegeben, welches sich mit dem Arbeitsschutzrecht und Sicherheitsunterweisungen im Call- und Contactcenter auseinandersetzt.
Zum Einmaleins aller Arbeitgeber gehört das Arbeitsschutzrecht. Im Arbeitsschutzgesetz, im Sozialgesetzbuch VII (Gesetzliche Unfallversicherung) und in weiteren Arbeitsschutzgesetzen und -verordnungen werden allen Unternehmen je nach Branche zahlreiche Auflagen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz auferlegt. Aber auch Beschäftigte unterliegen bestimmten Rechten und Pflichten, die beispielsweise in § 15 Arbeitsschutzgesetz festgelegt sind.
Callcenter müssen wie alle anderen Unternehmen ihre Mitarbeiter vor dem ersten Arbeitseinsatz und im Folgenden regelmäßig sowie bei akutem Bedarf (z.B. bei Änderung / Veränderung des Arbeitsinhalts) in Sicherheitsthemen unterweisen. Dabei gibt es einiges zu beachten, um Mitarbeiter adäquat und rechtssicher mit sicherheitsrelevantem Wissen zu versorgen und somit Unfällen vorzubeugen. Zudem stellt sich die Frage, wie sich Unterweisungsmaßnahmen produktivitätsorientiert in das operative Geschäft integrieren lassen.
Insgesamt lassen sich folgende Ziele für das Thema Arbeitsschutzunterweisung im Callcenter formulieren:
- Adäquate Unterweisung der Mitarbeiter zur Vermeidung von Gesundheitsschäden
- Minimierung der Haftungsrisiken für Unternehmen und Unternehmensführung
- Produktivitätsorientierte Integration der Unterweisungsmaßnahmen in das operative Tagesgeschäft.
Konkrete Informationen erhalten Sie in unserem Whitepaper „Arbeitsschutz im Call- und Contactcenter“.
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