Den Auftakt der CCV-Whitepaper-Reihe bildet das Thema „Telefonische Werbemaßnahmen gegenüber Verbrauchern (B2C) und gegenüber anderen Marktteilnehmern (B2B)“ (Stand 2014).
Gerüchte gibt es viele zum Opt-in für Telefonwerbung: Sind B2B-Anrufe erlaubt? Darf man im B2C-Bereich bei bestehenden Kunden einfach so anrufen? Gesetzeslage und Rechtsprechung geben klare Leitplanken vor.
Beachten Sie bitte, dass mit der im April 2022 veröffentlichten CCV-Publikation „Datenschutz- und Wettbewerbsrecht im Kundenservice“ eine aktuelle Fachbroschüre vorliegt, welche die branchenrelevanten, regulatorischen Fragestellungen inklusive des telefonischen Direktmarketings erörtert.
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