Rückblick Inklusionstage 2014

Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans

Seit über fünf Jahren ist die UN-Behindertenrechtskonvention mittlerweile geltendes Recht in Deutschland. Sie fordert die Verwirklichung des Menschenrechts auf Inklusion in allen Lebensbereichen und ist damit die Leitschnur einer Politik, die die Rechte von Menschen mit Behinderungen achtet. Wo und wie gut Inklusion schon gelungen ist, wo es Schwierigkeiten und Hürden gibt und wo wir zukünftig stehen wollen, darüber wurde im November bei den Inklusionstagen 2014 in Berlin gemeinsam mit den verschiedenen Akteuren diskutiert. Es ging vor allem darum zu erfahren, ob der Aktionsplan funktioniert und wo er frischen Wind braucht, damit er in dieser Legislaturperiode zielgerichtet weiterentwickelt werden kann.

Für den CCV waren CCV Vorstandsmitglied Leo Staub-Marx und CCV Managerin PR & Inklusion Jördis Oehme vor Ort. In verschiedenen Workshops bot sich die Möglichkeit eines direkten Austauschs zwischen der Zivilgesellschaft und den verschiedenen Bundesressorts und den Bundesländern. Hier wurde beispielweise erörtert, was noch getan werden muss, um Menschen mit Behinderung den Übergang von Werkstätten in den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Vor dem Hintergrund der im Frühjahr 2015 abgeschlossenen Staatenprüfung Deutschlands werden die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, und die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention Ende Juni eine hochrangig besetzte Fachkonferenz zum Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und zu den nächsten Schritten durchführen. Auch hier wird der CCV für Sie vor Ort sein!