CCV fordert Richtigstellung
Am 26. Juli 2018 schilderte die Passauer Neue Presse (PNP) einen Betrugsfall. Ein Einzeltäter konnte telefonisch von einem Verbrauchermarkt Codes von Guthabenkarten abgreifen, es entstand ein Schaden im vierstelligen Bereich. Die PNP nannte dies einen „Callcenter-Betrug“, obwohl es sich um einen Einzeltäter handelte, der lediglich das Telefon als Tatwerkzeug nutzte. Mit dieser falschen Bezeichnung diffamierte die PNP unsere gesamte Branche.
Der CCV forderte die PNP zu einer Stellungnahme und Richtigstellung auf.