Schweizer Bundesgericht verbietet Sonn- und Feiertagsarbeit

Arbeitsplatzverlagerung nach Österreich

Nach einem Urteil des Schweizer Bundesgerichts darf die MS Direct AG in St. Gallen an Sonn- und Feiertagen keine Betreuung mehr von Kunden eines Shoppingsenders vornehmen. Infolge des Urteils muss das Unternehmen 15 Mitarbeiter entlassen und verlagert die Arbeitsplätze nach Österreich.
Dieser Fall zeigt, welche Konsequenzen auch hierzulande drohen, sollte in einzelnen Bundesländern oder gar deutschlandweit die Sonn- und Feiertagsarbeit in Call- und Contactcentern verboten werden.

Der CCV informiert Sie fortlaufend über die neuesten Entwicklungen zum Thema Sonn- und Feiertagsarbeit in deutschen Call- und Contactcentern und setzt sich gegenüber Politik, Verwaltung sowie Öffentlichkeit für die Branche ein.