Sonn- und Feiertagsarbeit: Machbarkeitsstudie des RWI

Beteiligung des CCV

Das Bundesverwaltungsgericht entschied am 26.11.2014 (6 C CN1.13), dass die Beschäftigung von Arbeitnehmern in Callcentern an Sonn- und Feiertagen unzulässig ist und bestätigte damit ein Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs aus dem Jahr 2013. Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) und dessen Partner im  „Bündnis für Kundenservice an Sonn-und Feiertagen“ setzen sich seitdem intensiv für die Beibehaltung der Sonn- und Feiertagsarbeit sowie für eine bundeseinheitliche Regelung ein.
 
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plant ein Forschungsvorhaben, um zu klären, wie viele Arbeitsplätze in der Branche betroffen sind und beauftragte nun das RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung mit einer vorgelagerten Machbarkeitsstudie. Im Rahmen dieser Studie wandte sich das RWI an den CCV, um auf dessen Expertise zurück zu greifen. Mitte März beantworteten Dirk Egelseer, kommissarischer Vizepräsident und CCV-Vorstand Recht & Regulierung, und Constantin Jacob, Leiter Recht & Regulierung im CCV, in einer Telefonkonferenz mit dem RWI ausführlich dessen Fragen und stellten Sichtweise sowie Argumente der Branche dar.
 
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