Mit scharfer Kritik hat der Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV) schon am Tag des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts auf das Verbot der Sonntagsarbeit in Hessen reagiert. „Das Urteil ist eine Steilvorlage für die Entscheidung, Aufträge ins nahe Ausland zu vergeben“, sagt CCV Präsident Manfred Stockmann. Nachdem der Verband seine Mitglieder in Hessen unverzüglich über die Folgen und rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten informiert hat, stehen ab sofort im Mitgliederportal des Verbands detaillierte Informationen zur Sonntagsarbeit und den Auswirkungen des Urteils auf alle anderen Bundesländer zur Verfügung.
„Jetzt müssen wir im Schulterschluss mit allen betroffenen Unternehmen erreichen, schnell auf die Politik einzuwirken“, sagt Stockmann. „Es geht nicht darum ein Siebtel der Arbeit auf andere Tage zu verteilen. Es geht für Auftraggeber schlicht darum, ob ein kompletter Auftrag nach Deutschland geht oder ins nahe Ausland. Ein Dienstleister für Montag bis Samstag und ein anderer für den Sonntag – das ist reine Fantasie.“ Erste Stimmen aus den Ländern und der Bundespolitik wollen Sonntagsarbeit für Callcenter künftig grundsätzlich untersagen – der CCV sieht darin einen klaren Rückschritt für Verbraucher und Unternehmen. „Zehntausende Mitarbeiter arbeiten jeden Sonntag im Callcenter, weil die Verbraucher diese Erreichbarkeit fordern. Sie haben sich an diese Servicequalität gewöhnt. Die Uhr lässt sich in einer modernen Dienstleistungsgesellschaft nun nicht einfach zurückdrehen.“ Mittlerweile hat der Verband seine Position beim Bundesjustizministerium, beim Bundesarbeitsministerium und dem Land Hessen vorgebracht und um Gespräche für eine schnelle, wirtschafts- und verbraucherfreundliche Regulierung ersucht.
Am 26. November 2014 hatte das Bundesverwaltungsgericht in einem Revisionsverfahren (Aktenzeichen BVerwG 6 CN 1.13) entschieden, dass die Beschäftigung von Arbeitnehmern in Callcentern an Sonn- und Feiertagen in Hessen unzulässig sei und damit ein Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs von 2013 bestätigt (Aktenzeichen 8 C 1776/12.N). Der Verband lehnt diese Einschränkung klar ab und hat seine Position in den vergangenen Tagen in knapp 30 Hintergrundgesprächen und mittlerweile fast 250 Presse-Veröffentlichungen sowie TV Nachrichtenbeiträgen immer wieder dargelegt.