Callcenter: Gegen unerlaubte Telefonwerbung noch effektiver vorgehen

CCV und DDV stellen neuen Branchenkodex für Telefonmarketing vor

Der Deutsche Dialogmarketing Verband e.V. (DDV) und der Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV) haben ihren gemeinsamen Branchenkodex weiter entwickelt. Die freiwillige Selbstverpflichtung gibt zentrale Vorgaben für den Einsatz des Telefonmarketings vor. In die Entwicklung dieser Standards war erstmals auch die Bonner Bundesnetzagentur mit eingebunden. Der neue Kodex, der seit Januar 2015 gilt, ist Grundlage der Regulierung nach § 7 Abs. 1 UWG durch die Bonner Behörde.

Kern des neuen Branchenkodex ist es, Verbraucher beim Telefonmarketing noch nachhaltiger vor unlauteren Geschäftspraktiken und aus diesen resultierenden unzumutbaren Belästigungen zu schützen. „Der neue Branchenkodex ist das Ergebnis eines konstruktiven Dialogs von DDV, CCV und Bundesnetzagentur“, beschreibt CCV-Vizepräsident Walter Benedikt. „Er schafft eine gute Arbeitsgrundlage für unsere Mitglieder und Transparenz der Branche für den Verbraucher.“

DDV-Präsident Patrick Tapp erklärt: „Wir setzen damit unmissverständlich klare Branchenstandards, wie Telefonmarketing verbraucherfreundlich definiert ist. Auf dieser Grundlage kann die Bundesnetzagentur denjenigen, die Gesetzen und den Regeln der Branche entgegen handeln noch erfolgreicher das Handwerk legen.“ Tapp weiter: „Bei der Telefonwerbung stehen stets die Wünsche der Kunden im Fokus. Die Branche nutzt hier aktiv das Instrument der Selbstregulierung und geht dabei sehr in die Tiefe der Arbeitsorganisation. Das geht von der grundsätzlichen Verhaltensweise am Telefon über die Festlegung von Anrufzeiten und Rückrufzeiten sowie Wahlfrequenzen bis zur Anzahl möglicher Anrufe.“

Beide Verbände heben besonders hervor, dass der Branchenkodex im intensiven Dialog mit der Bundesnetzagentur in Bonn entstanden ist. „Durch die klaren Regeln, zu denen sich die Customer Service und Contact Center der Branche jetzt freiwillig verpflichten, wird die Akzeptanz des grundsätzlichen kundenfreundlichen Marketinginstruments Telefon deutlich gestärkt werden“, prognostiziert der Vorsitzende des zuständigen DDV-Councils Customer Services, Attikus A. Schacht.

Der Branchenkodex gilt seit dem 1. Januar 2015. Für die Mitglieder von DDV und CCV ist eine sechsmonatige Übergangsfrist zur Umsetzung aller Vorgaben vorgeschrieben. Walter Benedikt: „Beide Verbände verbinden mit dem Kodex den ernsthaften Willen, gegen unerlaubte Telefonwerbung noch effektiver als bisher vorzugehen. Der Kodex beschreibt ganz klar, was erlaubt ist und was nicht – damit haben wir weitreichende Transparenz für Unternehmen und die Verbraucher.“

In Deutschland arbeiten rund 6.700 Contact Center mit etwa 520.000 Beschäftigten.

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Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken am 9. Oktober 2013 in Kraft getreten

Nach der Beschlussfassung des Deutschen Bundestages Anfang Juli 2013 und des Bundesrates am 20. September 2013 über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum sog. „Anti-Abzocke-Gesetz“ hat der Bundespräsident, Joachim Gauck, das Gesetz unterzeichnet.

Am 8. Oktober 2013 wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 59, S. 3714 – 3718 veröffentlicht und ist damit ab dem 9. Oktober 2013 in Kraft getreten.

Folgende Änderungen ergeben sich für unsere Branche:

  • Textformerfordernis zu Gewinnspieleintragsdiensten: § 675 BGB wird folgender Absatz 3 angefügt: „Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, die Anmeldung oder Registrierung des anderen Teils zur Teilnahme an Gewinnspielen zu bewirken, die von einem Dritten durchgeführt werden, bedarf der Textform.“,
  • Erhöhung der Bußgelder für unerlaubte Werbeanrufe von 50.000 € auf 300.000 €,
  • Einbeziehung von unerlaubten Werbeanrufen mit Hilfe einer automatischen Anrufmaschine in die Ahndung mit einer Geldbuße.

Auf unserer CCV Website finden Sie den gesamten Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens und eine Übersicht über die Lobbyarbeit des CCV zum „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“.

Callcenter Wirtschaft begrüßt Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Der Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV) begrüßt die heutige Entscheidung des Deutschen Bundestags über das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken. „Die Vertragsbestätigung in Textform bei telefonisch vereinbarten Wett- und Lotteriedienstleistungen und das Schließen der Regelungslücke zum Einsatz automatischer Anrufmaschinen sind ganz im Sinne der kundenorientierten Servicewirtschaft in Deutschland“, sagt CCV Präsident Manfred Stockmann. 

Der Erhöhung des Bußgelds nach § 20 UWG  von 50.000 auf bis zu 300.000 Euro misst der Verband eher eine symbolische als eine tatsächliche Wirkung bei. „Der Gesetzgeber wird damit Kriminelle nicht wirklich abschrecken. Eine effektive Strafverfolgung durch die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften wäre hier der bessere Weg gewesen“, so Stockmann.

Lesen Sie hier die komplette Pressemitteilung des CCV.

Bestätigungslösung ist keine Lösung gegen unerlaubte Telefonwerbung

CCV legt Positionspapier für verschärfte Regulierung unerlaubter Telefonwerbung vor

Der Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV) fordert eine rechtlich fundierte und verbraucherfreundliche Lösung statt der derzeitigen allein politisch motivierten Diskussion. Dabei bringt er als Zugeständnis die eingeschränkte Gesprächsaufzeichnung als mögliche Lösung gegen unlautere Vertragsschlüsse bei telefonisch vereinbarten Wett- und Lotteriedienstleistungen ins Gespräch. „Die von den Ländern geforderte Form der Bestätigungslösung für Vertragsschlüsse bei Werbeanrufen würde lediglich weiteren ‚Betrugsmaschen‘ Tür und Tor öffnen, jedoch keinerlei Auswirkung auf die ’schwarzen Schafe‘ der Branche haben. Gleichzeitig würden dabei redliche Unternehmen unnötig belastet“, sagt Manuel Schindler, Vorstand Recht & Regulierung des CCV. „Die dadurch entstehenden Mehrkosten und Einschränkungen beim Service gingen letztendlich zu Lasten der Verbraucher.“

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