CCV zum 0180-Urteil des EuGH

Pressemitteilung des CCV

Am 02.03.2017 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass 0180-Nummern im Zusammenhang mit bereits geschlossenen Verträgen europarechtswidrig sind.

Dem Urteil lag eine Klage der Frankfurter Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs gegen einen Online-Elektronikhändler zugrunde, der eine 01805-Nummer für den Kontakt zu seinen vertraglich gebundenen Kunden einsetzte. Nach Ansicht des EuGH dürfen solche Telefonate die Kosten eines gewöhnlichen Anrufs aus dem Fest- oder Mobilfunknetz nicht übersteigen. Eine teurere Rufnummer widerspricht der zugrundeliegenden EU-Verbraucherrechte-Richtlinie, da Verbraucher abgeschreckt werden könnten, Rückfragen zu Lieferterminen, Rechnungen oder Gewährleistungen zu stellen.

Der CCV begrüßt die mit dem Urteil einhergehende Rechtssicherheit für Unternehmen und Verbraucher, erwartet aber, dass die zeitliche, technische und organisatorische Machbarkeit berücksichtigt wird. Auch könnte das Urteil nicht unbedingt dazu beitragen, die Qualität der angebotenen Servicehotlines zu verbessern.

Der CCV veröffentlichte hierzu eine Pressemitteilung.

CCV will Meinungsbild zur Phase II der kostenfreien Warteschleife

Umfrage bis 9. Juli unter http://bit.ly/meinungsbildung

 

Die Umsetzung von Phase II der gesetzlichen Regelungen zur Kostenlosen Warteschleife ist technisch derzeit nicht realisierbar. Nun prüft die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) den Vorschlag, zwei neue Rufnummernteilbereiche mit neuen Abrechnungsregelungen bereitzustellen, die in bestimmten Konstellationen kostenlose Warteschleifen ermöglichen.

Um dies zu forcieren, will der Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV) die Meinungen der Callcenter Wirtschaft bündeln und bei der öffentlichen Anhörung der Bundesnetzagentur am 11. Juli ein geschlossenes Meinungsbild vortragen. Unternehmen sind daher bis 9. Juli aufgefordert, sich an der Meinungsbildung zu beteiligen: Die Umfrage ist unter http://bit.ly/meinungsbildung erreichbar.

Nach dem derzeitigen Stand der Technik können Warteschleifen in den Rufnummernteilbereichen 0180-1, 0180-3 und 0180-5 (Minutentarif für alle Gespräche) nicht länger als 120 Sekunden (sogenanntes „Verzögertes Connect“) kostenfrei gestellt werden. Gleiches gilt für Warteschleifen im Rahmen von Anrufen aus den Mobilfunknetzen in die Rufnummernbereiche 0180-2 und 0180-4, sowie zu 0900x-Nummern. „Daran wird sich auch zukünftig aus technischen Gründen voraussichtlich nichts ändern“, erklärt CCV-Vizepräsident Manuel Schindler. „Ändert sich die Tarifierung dieser Rufnummernbereiche nicht, sind Unternehmen wohl gezwungen, Rufnummern aufzugeben und in andere Rufnummernbereiche zu wechseln.“

Vor diesem Hintergrund hatte der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) im Namen der Branche (einschließlich der Mobilfunknetzbetreiber und der Telekom Deutschland GmbH) die BNetzA gebeten, zwei neue Rufnummernteilbereiche bereitzustellen.

„Wir brauchen jenseits der theoretischen und juristischen Diskussion ein schnelles Meinungsbild aus der Wirtschaft, welche der Vorschläge praxisgerecht und einfach Abhilfe schaffen können“, sagt Schindler.

CCV Workshop „Kostenfreie Warteschleife“ in Berlin und Köln

Lösungen sind vorhanden – Call Center Verband bietet Workshop zur kostenfreien Warteschleife an

Am 1. September 2012 tritt die Regelung zur kostenfreien Warteschleife in Kraft. Wie die rechtlichen Vorgaben des neuen Gesetzes sind und mit welchen technischen Lösungen diese umgesetzt werden können, zeigt der Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV) in einem eintägigen Workshop am 19. Juni 2012 in Köln und am 21. Juni 2012 in Berlin. 

Im Workshop wird CCV Vizepräsident Manuel Schindler zunächst auf die rechtlichen Grundlagen, das Gesetzgebungsverfahren, die Neuregelungen im Paragrafen 66g des Telekommunikationsgesetzes eingehen und eine präzise Definition der Warteschleife geben. Außerdem beleuchtet Schindler die Rechtsfolgen und informiert über das Inkrafttreten sowie die Übergangsvorschriften in Phase I. Über die rechtlichen Grundlagen in Phase II, die am 1. Juni 2013 in Kraft tritt, gibt in Köln Claudia Kalenberg, Leiterin Regulierung und Recht bei In-telegence GmbH Auskunft. In Berlin informiert Axel Gibmeier, Business Development & Partner Sales bei der dtms GmbH, über die Phase II.

Ihre technischen Lösungen stellen die Telekom Deutschland GmbH, die dtms GmbH, die 4com GmbH & Co. KG sowie die INCAS GmbH, mr.next ID GmbH, die CreaLog GmbH und die Sabio System Integration GmbH vor.

Beide Workshops beginnen um 10.30 Uhr und kosten 99 Euro zzgl. MwSt. (189 Euro für Nichtmitglieder) inklusive Businesslunch. Der genaue Veranstaltungsort wird je nach Teilnehmerzahl kurzfristig bekanntgegeben.

Anmeldungen und Informationen unter www.cc-verband.de/home/termine.

Kostenlose Warteschleife beschlossene Sache

Die neuen Regelungen zur Kostenlosen Warteschleife kommen – der Bundesrat hat heute in Berlin einstimmig den zuvor im Vermittlungsausschuss gefundenen Kompromiss zur Neufassung des Telekommunikationgesetzes (TKG) angenommen.

Autorin: Jördis Oehme, Managerin Kommunikation, CCV

Tempo im Gesetzgebungsverfahren zur Kostenlosen Warteschleife

Keine Nachricht ist so alt wie die von heute morgen… Der Bundestag billigte heute den erst gestern gefundenen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses. Nach monatelangem Stillstand hat das Gesetzgebungsverfahren nun deutlich Tempo aufgenommen – weiter geht es also voraussichtlich schon morgen im Bundesrat.

Autorin: Jördis Oehme, CCV Managerin Kommunikation

Das Warten auf die kostenfreie Warteschleife hat ein Ende – Vermittlungsverfahren zur TKG-Novelle gestern erfolgreich beendet

Wie der Bundesrat bekannt gab, haben Vertreter von Bundestag und Bundesrat gestern im Vermittlungsausschuss im Streit um die Novelle des Telekommunikationsrechts einen Kompromiss erzielt. Bei den offenen Punkten ging es nicht mehr um die Regelungen zur Kostenlosen Warteschleife, die auch Bestandteil der Gesetzesnovellierung sind, sondern um die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der künftigen Frequenzplanung, -verwaltung und –verteilung und die Förderung des Breitbandausbaus. Über die in diesen Bereichen vorgeschlagenen Änderungen am TKG werden laut Pressemitteilung des Bundesrats sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat voraussichtlich noch in dieser Woche beraten. Lesen Sie hier mehr.

Autorin: Jördis Oehme, Managerin Kommunikation, CCV

CCV kritisiert Regelung zur kostenlosen Warteschleife

CCV kritisiert Regelung zur kostenlosen Warteschleife

„Das heute vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen ist weder verbraucher- noch wirtschaftsfreundlich“, sagt Manuel Schindler, Vize-Präsident des Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV). „Die darin enthaltenen Bestimmungen zur Umsetzung der kostenlosen Warteschleife zeugen von wenig Weitsicht und machen einen guten Dialog zwischen Kunden und Unternehmen nahezu unmöglich.“

Lesen Sie HIER die vollständige CCV Pressemitteilung.