15. Juni 2023
CCV-Präsident Dirk Egelseer und CCV-Justiziar Constantin Jacob waren im Bundestag und tauschten sich ausführlich mit dem zuständigen Berichterstatter in der FDP-Fraktion, MdB Manuel Höferlin, zum Thema Beschäftigtendatenschutz aus.
12. April 2023
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium des Innern und für Heimat erarbeiten gemeinsam Vorschläge für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz – der CCV begleitet das Thema gewohnt engagiert und erstellte eine erste Stellungnahme.
15. März 2023
Im vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Ulrich Kelber, vorgelegten 31. Tätigkeitsbericht empfiehlt dieser der Bundesregierung unter anderem, ein Beschäftigtendatenschutzgesetz zu erlassen.
17. Januar 2022
Der interdisziplinäre Beirat zum Beschäftigtendatenschutz übergibt seine Thesen und Empfehlungen zur Fortentwicklung des Beschäftigtendatenschutzes an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil.
29. April 2022
Die Datenschutzkonferenz fordert die Schaffung eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes.
24. November 2021
Am 24. November 2021 stellten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ihren Koalitionsvertrag vor, der u. a. vorsieht, dass Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz geschaffen werden sollen, um Rechtsklarheit für Arbeitgeber sowie Beschäftigte zu erreichen. Der CCV kommentierte den Koalitionsvertrag in einer Pressemitteilung und begrüßte grundsätzlich diese Absicht.
16. Juni 2020
Am 16. Juni 2020 nahm der Beirat zum Beschäftigtendatenschutz seine Arbeit auf. Das aus 14 Expertinnen und Experten bestehende interdisziplinäre Gremium im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird unter Vorsitz von Prof. Herta Däubler-Gmelin, Bundesjustizministerin a. D., in den kommenden sechs Monaten Empfehlungen hinsichtlich der Notwendigkeit eines eigenständigen Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz erarbeiten. Der CCV bot dem Beirat seine fachliche Unterstützung an.
8. Mai 2019
Im 27. Tätigkeitsbericht (Tätigkeitsbericht 2017 und 2018 zum Datenschutz) sprach sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Ulrich Kelber für die Schaffung eines – vom CCV seit langem geforderten – Beschäftigtendatenschutzgesetzes aus und betonte den hohen Regelungsbedarf (siehe Seite 48 des Berichts).
25. September 2018
CCV-Präsident Dirk Egelseer und CCV-Verbandsjustitiar Constantin Jacob führten am 25.09.2018 Gespräche im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Ein Gesprächspunkt war der Beschäftigtendatenschutz. Hier fehlt es weiterhin an einer klaren Rechtsgrundlage für unsere Branche. Mit solch einer Regelung ist nach BMJV-Auskunft mittelfristig auch nicht zu rechnen. Erörtert wurde in diesem Rahmen zudem die Idee einer Aufnahmepflicht von Telefongesprächen bzw. ein Verbraucherrecht auf Gesprächsaufzeichnung.
11. Juni 2018
Gemäß Koalitionsvertrag möchten CDU, CSU und SPD auf Grundlage des Art. 88 DSGVO ein Beschäftigtendatenschutzgesetz erlassen, das Arbeitnehmerrechte schützt und für Arbeitgeber Rechtssicherheit schafft. In einer kleinen Anfrage der FDP-Fraktion nach dem Stand eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes erwiderte die Bundesregierung nun, sie werde eine Prüfung vornehmen, Inhalte und Zeitpläne stünden jedoch hierzu noch nicht fest.
14. März 2018
Dr. Angela Merkel (CDU) wurde vom Deutschen Bundestag zum viertel Mal zur Bundeskanzlerin gewählt. Damit erhielt Deutschland 171 Tage nach der Bundestagswahl 2017 eine neue Bundesregierung.
Gemäß Koalitionsvertrag möchten CDU, CSU und SPD auf Grundlage des Art. 88 DSGVO ein Beschäftigtendatenschutzgesetz erlassen, das Arbeitnehmerrechte schützt und für Arbeitgeber Rechtssicherheit schafft.
Der CCV setzt sich in diesem Rahmen weiterhin für Spezialregelungen zugunsten unserer Branche ein. Hier stellt das gesprochene Wort des Mitarbeiters die zu erbringende Dienstleistung dar. Diese muss nach gängigen Qualitätsstandards gemessen und ohne Verletzung von Datenschutzinteressen auch im Sinne des Verbraucherschutzes optimiert werden können.
12. Mai 2017
Der Bundesrat stimmte in seiner 957. Plenarsitzung dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu. Als Ergänzung der DSGVO tritt das neue BDSG ebenfalls am 25. Mai 2018 in Kraft und löst die aktuell geltende Fassung ab.
27. April 2017
Der Bundestag verabschiedete am 27. April 2017 das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Novellierung war erforderlich, um das deutsche Datenschutzrecht der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anzupassen. Da es sich um ein zustimmungsbedürftiges Gesetz handelt, muss sich noch der Bundesrat damit befassen.
Ab 25. Mai 2018 gilt die DSGVO. Anders als EU-Richtlinien gelten Verordnungen unmittelbar und ohne Umsetzungsakt in den EU-Mitgliedstaaten. Die DSGVO enthält jedoch sogenannte Öffnungsklauseln, die dem nationalen Gesetzgeber die Möglichkeit geben, eigene konkretisierende Regelungen zu erlassen. Auch muss dieser das eigene Datenschutzrecht bereinigen und an die DSGVO anpassen.
Leider verpasste der deutsche Gesetzgeber im Rahmen dieser Novellierung eine entscheidende Überarbeitung des Beschäftigtendatenschutzes, der künftig schwerpunktmäßig in § 26 BDSG geregelt sein wird. So fehlen branchenspezifische Regelungen, um Rechtssicherheit zu schaffen. Darum ist es zweifelhaft, ob der Gesetzgeber eine Konkretisierung, wie sie die Öffnungsklausel in Art. 88 DSGVO fordert, vornahm. Auch wird das BDSG für Einwilligungen im Beschäftigtenverhältnis höhere Anforderungen an die Form stellen als die DSGVO. Während im Rahmen der DSGVO bereits die Textform genügt, fordert das neue BDSG die Schriftform. Zudem berücksichtigte der Gesetzgeber im Gesetzeswortlaut nicht die neuere BAG-Rechtsprechung, nach der nicht nur bei Straftaten, sondern auch bei gravierenden arbeitsrechtlichen Pflichtverletzungen eine Datenverarbeitung möglich sein kann.
30. Januar 2013
Der Gesetzentwurf wurde nun wieder von der Tagesordnung des Bundestags am 1.2. genommen (http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/220.html).
Laut Spiegel Online wird es heute im Innenausschuss auch keine Beratung dazu geben, was ursprünglich vorgesehen war: „Von der Tagesordnung im Bundestagsinnenausschuss wird das Thema an diesem Mittwoch nun wohl ebenfalls gestrichen, wie der Vorsitzende Wolfgang Bosbach (CDU) sagte. Das Gesetz solle einen vernünftigen Interessenausgleich zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern schaffen. Von beiden Seiten sei in den vergangenen Wochen allerdings Kritik gekommen – zum Teil überzogen, zum Teil aber berechtigt. „Darüber wollen wir in Ruhe mit Arbeitnehmern und Arbeitgebern reden“, sagte Bosbach. „Warum sollten wir das Gesetz übers Knie brechen?““.
Begründet wurde der Schritt laut ntv mit Bedenken, die unter anderem zu den geplanten Änderungen bei der Videoüberwachung am Arbeitsplatz geäußert worden waren: „Das sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Michael Grosse-Brömer (CDU), am Dienstag in Berlin. Nun sollten mit allen Beteiligten nochmals Gespräche über die Reform geführt werden“.
24. Januar 2013
Am Mittwoch ist der Gesetzentwurf wieder auf der Tagesordnung des Innenausschusses des Bundestags, am 1. Februar dann die zweite und dritte Beratung im Bundestag. Es bleibt also spannend!
21. Januar 2013
Der Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV) begrüßt das Anliegen der Bundesregierung, im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfes den wichtigen Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes klarzustellen.
In der vergangenen Woche das Thema auf der Tagesordnung des Innenausschusses aufgetaucht, nachdem das Gesetzgebungsverfahren nach der ersten Beratung im Bundestag am 25.02.2011 und der Überweisung an den Innenausschuss ins Stocken geraten war.
Union und FDP hatten sich überraschend auf einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 17/4230) verständigt und diesen am 10. Januar dem Innenausschuss mit der Bitte, den Gesetzentwurf der Bundesregierung samt Änderungsantrag zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung zu setzen, übermittelt.
Nach heftiger Kritik seitens der Opposition und der Gewerkschaften vor allem zur offenen Videoüberwachung wurde der Tagesordnungspunkt jedoch so schnell, wie er aufgetaucht war, wieder von der Tagesordnung genommen. Nach Angaben von Michael Frieser, der in der Unionsfraktion federführend für das Thema ist, wird sich der Innenausschuss nun am 30. Januar erneut mit dem Thema befassen. Inzwischen wurde auch bekannt, dass die Fraktionsvorsitzenden Brüderle (FDP) und Kauder (CDU) das Vorhaben vorab noch einmal grundsätzlich überprüfen wollen.
Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) drängte auf eine schnelle Entscheidung des Bundestags über den vorliegenden Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz. „Das Gesetz darf nicht noch länger durch taktische Überlegungen oder überzogene Forderungen aufgehalten werden. Es schreibt hinsichtlich der callcenterspezifischen Regelungen konsequent die gelebte Praxis im Kundendialog und die aktuelle Rechtsprechung fest und gibt allen Beteiligten endlich Handlungssicherheit“, betonte damals der CCV.
Lesen Sie hier die damalige Pressemitteilung und die Stellungnahme des Verbands zum Gesetzgebungsverfahren.