Constantin Jacob, Leiter Recht & Regulierung und Verbandsjustitiar im Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV)
Die EU ist ein wirtschaftliches Erfolgsmodell, welches gerade Deutschland als exportorientierte Volkswirtschaft nach dem zweiten Weltkrieg Wohlstand brachte und bis heute sichert! Jeder vierte deutsche Arbeitsplatz ist vom Export abhängig, in der Industrie gar jeder zweite. Sowohl Bürger als auch Unternehmen profitieren in hohem Maße von den Errungenschaften der EU.
Im Wirtschaftsleben ist die EU von zentraler Bedeutung, umfasst mehr als 500 Millionen Einwohner und ist gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) der weltweit größte gemeinsame Wirtschaftsraum. Während die EU 21 % des weltweiten BIPs erzielt, erzielt Deutschland allein nur 5 %. Demzufolge ist die Verhandlungsmacht der EU weit größer als jene einzelner Staaten. Das spiegelt sich aktuell auch beim Brexit wider: Großbritannien hat enorme Probleme, bilaterale Handelsabkommen abzuschließen. Entsprechend bedeutend sind die wirtschaftlichen Möglichkeiten der EU. So sind etwa verbraucherschützende Bestimmungen, die Einführung des „Euro“ oder der Verzicht auf Roaminggebühren für den Alltag aller EU-Bürger von großer Bedeutung. Durch den Wegfall von Wechselgebühren sparen Bundesbürger sowie deutsche Unternehmen jährlich 30 Milliarden Euro ein. Der „Euro“ hatte eine Halbierung der jährlichen Inflationsrate zur Folge: Betrug diese zwischen 1979 und 1998 noch 2,88 %, sank sie im Zeitraum zwischen 1999 und 2018 auf 1,43 %.
Durch die Zollunion sowie den Binnenmarkt fielen Handelshemmnisse zwischen den Mitgliedstaaten weg und für ein in einem Mitgliedstaat gegründetes und dort ansässiges Unternehmen sind die sogenannten Grundfreiheiten eine herausragende Errungenschaft:
- Art. 28 bis Art. 37 AEUV: Die Warenverkehrsfreiheit verbietet die Benachteiligung des Handels mit Waren aus anderen Mitgliedstaaten. So können Unternehmen Waren auf dem gesamten Binnenmarkt erwerben und veräußern, ohne bspw. Zölle zahlen oder auf Ein- und Ausfuhrbeschränkungen Rücksicht nehmen zu müssen.
- Art. 21 AEUV: Die Personenfreizügigkeit kennt u. a. zwei wichtige Ausprägungen:
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- Art. 45 bis Art. 48 AEUV: Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ermöglicht Unionsbürgern, EU-weit eine Beschäftigung aufzunehmen. So kann z. B. ein deutsches Call- und Contactcenter ohne Hürden französische Arbeitnehmer einstellen, welche als Ansprechpartner für einen französischen Auftraggeber fungieren.
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- Art. 49 bis Art. 55 AEUV: Auf Grundlage der Niederlassungsfreiheit können sich u. a. nach den Gesetzen eines Mitgliedstaats gegründete Unternehmen, damit auch Call- und Contactcenter, in der gesamten EU mit einer festen Einrichtung niederlassen.
- Art. 56 bis Art. 62 AEUV: Die Dienstleistungsfreiheit gewährleistet den Unternehmen den Marktzugang in allen Mitgliedstaaten. Folglich können Call- und Contactcenter ihre Dienstleistungen diskriminierungsfrei in der gesamten EU anbieten.
- Art. 63 bis Art. 66 AEUV: Der Freie Kapital- und Zahlungsverkehr erlaubt den Transfer von Geldern und Wertpapieren in beliebiger Höhe zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten.
Die EU-Gesetzgebung wird häufig als bürokratisch ausufernd beschrieben, in Einzelfällen nicht ganz zu Unrecht. Aber die EU-Rechtsetzung beinhaltet vor allem auch Vorteile. Natürlich stellt die DSGVO Unternehmen vor Herausforderungen. Andererseits dient sie dem Zweck, das Recht in allen Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen, sodass Call- und Contactcenter im gesamten EU-Raum einen einheitlichen Rechtsrahmen vorfinden. Denn wichtig für die Kontaktaufnahme im Ausland ist das geltende Recht im Land des Adressaten. Hier schafft eine Vereinheitlichung durch europäisches Recht, sowohl im Datenschutzrecht als auch in vielen anderen Bereichen, eine Erleichterung. Neben der DSGVO sind beispielsweise die ePrivacy-Verordnung, die Insurance Distribution Directive sowie viele Regelungen im Verbraucherschutz und Wettbewerbsrecht, deren häufiger Ursprung das Europarecht ist, wichtige Themen für die Call- und Contactcenter-Wirtschaft.