Hinweisgeberschutzgesetz

Constantin Jacob, Leiter Recht & Regulierung und Verbandsjustiziar im Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV)

Mit dem am 2. Juli 2023 in Kraft getretenen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll der Schutz hinweisgebender Personen und sonstiger von einer Meldung betroffener Personen gestärkt werden. Ferner soll sichergestellt werden, dass ihnen keine Benachteiligungen drohen. Mit dem Gesetz wird die EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Die Richtlinie legt erstmals EU-weit einen standardisierten Schutz für Hinweisgeber fest. Die EU-Mitgliedstaaten hatten bis zum 17. Dezember 2021 Zeit, um die Richtlinie in nationale Gesetze zu überführen. In Deutschland gab es 2019 mit dem „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ einen ersten Vorstoß in Richtung Hinweisgeberschutz. Nachdem 24 EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie zum 17. Dezember 2021 nicht oder nicht richtig umgesetzt hatten, hatte die EU-Kommission am 27. Januar 2022 ein Aufforderungsschreiben an die 24 säumigen Staaten versandt und Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. In Deutschland war ein geplantes HinSchG bereits in der vorigen Legislaturperiode aufgrund unterschiedlicher Auffassungen in der großen Koalition gescheitert. Wegen der Fristversäumnis hat die EU-Kommission auch ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.

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Ansprechpartner

Constantin Jacob, Verbandsjustiziar, Leiter Recht & Regulierung
Tel. 030 / 2 06 13 28 – 0
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