Mai 2015
Vorerst keine Änderungen beim Mindestlohn
Besonders aufgrund der Kritik vieler Arbeitgeber am hohen bürokratischen Aufwand bei der Arbeitszeitdokumentation im Zusammenhang mit dem Mindestlohn hatte die Koalition beschlossen, die geplante Überprüfung einzelner Regelungen des gesetzlichen Mindestlohns vorzuziehen. Wurde in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage einzelner Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE vom 27. März (BT-Drucksache 18/4496) zur Überprüfung der Mindestlohnregelungen noch ausweichend geantwortet, so war am Morgen des 27. April dann klar: So schnell wird sich an den seit Januar 2015 gültigen Regelungen nichts ändern. Die Union forderte beim Treffen der Koalitionsspitze, welches bis in die frühen Morgenstunden dauerte, Erleichterungen für die Arbeitgeber – die SPD mit Arbeitsministerin Nahles konnte sich jedoch mit Ihrem Standpunkt, dass keine Änderungen am Mindestlohngesetz erforderlich seien, durchsetzen. Auch die in die Kritik gekommene Auftraggeberhaftung, für die sich der CCV stark gemacht hatte, bleibt also bestehen: Auftraggeber müssen weiterhin darauf achten, dass sowohl sie den Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Stunde zahlen als auch von ihnen beauftragte Subunternehmen.
Daten und Fakten zu Callcenter Dienstleistern
Eine interessante Sammlung von Daten und Fakten über Callcenterdienstleister findet sich in der Antwort der Bundesregierung auf eine weitere Kleine Anfrage einzelner Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE vom 17. April.
Die LINKE hatte diese Kleine Anfrage gestellt, da bei ihr Anrufe und Schreiben von Beschäftigten eingegangen seien, die über die verzögerte Zahlung oder das Vorenthalten des Mindestlohns berichten. Der Bundesregierung liegen zu Problemen bei der Einführung des Mindestlohns in der Callcenter Branche jedoch keine Erkenntnisse vor. Zudem betrafen gerade einmal 1,4 Prozent der Anrufe bei der Mindestlohn-Hotline die Callcenter Branche. Zur Anzahl der Beschäftigten in der Branche finden sich in dem Dokument detaillierte Auflistungen: am 30. Juni 2014 gab es demnach rund 110.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, darunter etwa 65.000 in Vollzeit und 46.000 in Teilzeit; geringfügig beschäftigt waren 9.000 Mitarbeiter (7,6% aller Beschäftigten). Im Jahr 2004 waren noch 19,7% der Beschäftigten in der Callcenter Branche nur geringfügig beschäftigt.
August 2014
Der CCV hat im Mai 2014 die zuständigen Ansprechpartner der Bundesregierung und der Regierungsfraktionen mit dem Anliegen angeschrieben, die verschuldensunabhängige Auftraggeberhaftung im Mindestlohngesetz (MiLoG) zu verankern.
Die Vertreter der Dienstleistungs Callcenter haben sich intensiv mit dem Referentenentwurf und auch dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum „Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie“ befasst. Im Vergleich der beiden Fassungen ist im besonderen Maß eine Veränderung des § 13 Mindestlohngesetz (MiLoG) aufgefallen, der sich mit der Haftung des Auftraggebers befasst. Die ursprüngliche Fassung im Referentenentwurf beinhaltete eine verschuldensunabhängige Haftung des Auftraggebers, die an die Haftungsregelung im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (§ 14 AEntG) angelehnt ist. Der Regierungsentwurf sieht jedoch eine Haftung des Auftraggebers mit Exkulpationsmöglichkeit vor.
Bei der Besprechung der Entwürfe wurde deutlich, dass bei Vertragsverhandlungen von Aufträgen über Servicedienstleistungen zwischen Auftraggebern und Dienstleistungscallcentern, die mehr als 20 Prozent unserer Branche mit derzeit über 107.000 Beschäftigten umfassen, kein geeignetes Mittel ist, die Akzeptanz des gesetzlichen Mindestlohnes auf Arbeitgeberseite zu fördern.
Hintergrund ist, dass Dienstleistungscallcenter ausschließlich auf Auftragsvergaben angewiesen sind. Starke Konkurrenz aus dem europäischen und internationalen Ausland (sog. „Near- und Offshoring“) und der damit verbundene Preisdruck der Auftraggeber haben deutsche Callcenter Dienstleister zu einem Preiskampf gezwungen. Eine verschuldensunabhängige Haftung des Auftragsgebers wäre eine geeignete Argumentationsgrundlage, den gesetzlichen Mindestlohn nicht nur auf Kosten der Auftragnehmer durchzusetzen. Auch die Auftraggeber tragen eine zu beachtende Verantwortung bei der Zahlung angemessener Stundenlöhne.
Folgende Politiker hat der CCV angeschrieben:
- Vorsitzender der CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag – Volker Kauder MdB
- Arbeitsmarktpolitischer Sprecher der CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag – Karl Schiewerling MdB
- Vorsitzender der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag – Thomas Oppermann MdB
- Arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag – Katja Mast MdB
Folgende Antworten hat der CCV erhalten:
2014-05-14 Anschreiben Schiewerling wg. Auftraggeberhaftung
2014-08-11 Anwort Schiewerling MindestlohnG
März 2014
Der CCV ist offizieller Partner im Branchendialog zum Mindestlohngesetz mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) der Bundesregierung.
Unter Leitung von Verbandspräsident Manfred Stockmann arbeitet der CCV mit führenden Callcenter Dienstleistern intensiv am Thema gesetzlicher Mindestlohn.
Neben den CCV Wahlrpüfsteinen und den CCV Positionspapieren konnte der Verband bereits einige maßgebliche Akzente setzen und mit Politikern ins Gespräch kommen.
Anfang März hat der Verband im Rahmen eines Branchendialog mit Staatssekretär Thorben Albrecht im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Forderung nach Ausnahmetatbeständen vorgestellt.
Im Referentenentwurf sind diese Ausnahmetatbestände aufgenommen. Der Entwurf beinhaltet aber auch weitere Punkte, die unsere Branche betreffen. Am 2. April 2014 soll das Bundeskabinett darüber beschließen.
Eine Übersicht über den voraussichtlichen Zeitplan zur Einführung des Mindestlohnes bzw. Abstimmung im Bundeskabinett, Bundestag und Bundesrat finden Sie im öffentlichen Teil der CCV Positionen.
Als CCV Mitglied erhalten Sie hier exklusiven Einblick in den Referententwurf zur internen Verwendung.
Der Verband hat ebenfalls eine erste Analyse des Referentenentwurfs erstellt.