Bündnis und Gutachten

Unterstützen Sie das „Bündnis für Kundenservice an Sonn-und Feiertagen“!

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen im November 2014 hat für die gesamte deutsche Call- und Contactcenter Wirtschaft weitreichende Folgen mit sich gebracht.

Der CCV stand seit der Urteilsverkündung mit verschiedenen Ansprechpartnern auf Bundes- und Landesebene über die Beibehaltung der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung in Kontakt und hat nun erreicht, dass der Gesetzgeber sich mit einer Neufassung der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung in Deutschland befassen wird. Eine neue Projektgruppe unter Leitung des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) und unter Beteiligung der Bundesländer soll dazu die Möglichkeiten einer Neugestaltung ausloten. Es ist eine Neuregelung in Form einer bundeseinheitlichen Rechtsverordnung geplant.

Die Kosten für die Begleitung dieser wichtigen Thematik sind nicht unerheblich und können nicht allein durch die CCV-Mitgliedsbeiträge finanziert werden.

Das vom CCV initiierte Bündnis und das bereits vorgelegte Gutachten (siehe unten) sind wichtige Impulse, zielgerichtet für die Branche zu agieren. Konkurrenzlagen zwischen Unternehmen und anderen Marktteilnehmern sollten im Sinne eines gemeinsamen Ziels für den deutschen Call- und Contactcenter-Markt in den Hintergrund treten. Es gilt die Auslagerung von Aufträgen ins Ausland und eine Schwächung des Call- und Contactcenter-Standortes Deutschland zu verhindern.

Der CCV-Vorstand bittet um Unterstützung bei der dauerhaften Finanzierung dieses bedeutenden Projekts – nutzen Sie dafür bitte das CCV-Antwortformular.

Folgende Unternehmen und Verbände haben sich bereits am Bündnis beteiligt und einer presse- und öffentlichkeitswirksamen Nennung zugestimmt haben:

  • 3C DIALOG GmbH
  • BNP Paribas Deutschland / Consors Bank
  • bonprix Handelsgesellschaft mbH
  • Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)
  • DKB Service GmbH
  • Capita (Germany) GmbH
  • CommuniGate Kommunikationsservice GmbH
  • erf24 touristic services GmbH
  • getaline GmbH
  • gkk DialogGroup GmbH
  • Hanseatisches Wein- und Sekt- Kontor GmbH
  • Invitel Unternehmensgruppe
  • KiKxxl GmbH
  • mobilcom-debitel GmbH
  • SYKES Enterprises
  • Bochum GmbH & Co. KG
  • TAS Mülheim GmbH
  • Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR)
  • Xact the voice company GmbH
  • Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V. (IVD)

Herzlichen Dank für das Vertrauen und die Unterstützung – auch an alle Partner, die nicht öffentlich genannt werden möchten!

Rechtsgutachten bewertet drohendes Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) der Länder hat am 19.11.2015 beschlossen, dass über den weiteren Fortbestand der Sonntagsarbeit gemeinsam mit der Bundesregierung verhandelt werden soll. Das „Bündnis für Kundenservice an Sonn- und Feiertagen“ aus Verbänden und Unternehmen ist entschlossen, die Sonn- und Feiertagsarbeit zu erhalten. Ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Dr. jur. Christoph Degenhart erläutert nun erstmalig Möglichkeiten und Grenzen des Gesetzgebers beim Thema Sonntagsarbeit und stützt damit die Position des Bündnisses. Am 4.12.2015 standen Dirk Egelseer, Vorstand Ressort Recht & Regulierung, und Dr. Enrico Rennebarth, damaliger Leiter Recht & Regulierung, in einem Pressegespräch zur Verfügung, um mehr über das Rechtsgutachten und das Bündnis zu berichten.

Seitens der Bündnispartner waren Herr Rüdiger Wolf, Geschäftsführer bei TAS Mülheim GmbH (Mühlheim an der Rühr) sowie Frau Annett Manke, Geschäftsführerin bei call24 telemarketing GmbH (Frankfurt/Oder) /getaline GmbH vor Ort. Rüdiger Wolf erklärte: „Das Arbeiten in Callcentern passt in viele Lebensumstände einfach viel besser hinein. Zudem sollte man vielleicht einfach mal die Mitarbeiter befragen. Das Geld spielt natürlich für die Angestellten auch eine Rolle. Bei uns gibt es 100% Aufschlag bei Sonn- und Feiertagsarbeit.“ Annett Manke betonte: „Für uns aus Frankfurt (Oder) ist vor allem die drohende Abwanderung von Kunden ein Problem. Polen, Ungarn und Türkei sind Alternativen für potenzielle Auftraggeber.“

Sie können das Summary zum Rechtsgutachten über das Download-Formular anfordern.

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