Update: Seit 30. Juni 2022 gilt eine neue Coronavirus-Testverordnung. Diese ist Rechtsgrundlage für die kostenlosen Bürgertests auf das SARS-CoV-2-Virus. Kostenlose Bürgertests stehen demnach nur noch bestimmten Personengruppen zu. Damit sollen Testkapazitäten gezielter eingesetzt werden. Auf der Info-Seite des BMAS finden Sie eine Liste jener Personengruppen, die einen Anspruch auf einen kostenlosen Test haben. Daneben finden Sie dort auch Informationen, welche Gruppen einen Bürgertest gegen 3 Euro Eigenbeteiligung erhalten.
Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!