Update 01.10.2020: Coronavirus

Update: Zum 1. Oktober 2020 trat die Regelung in Kraft, wonach die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31. Dezember 2020 verlängert wird.

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!