Update 04.03.2021: Coronavirus

Update: Am 3. März 2021 trafen sich Bundeskanzlerin Dr. Merkel und die Länderchefs abermals zu Beratungen über die aktuelle Pandemielage. Eine Zusammenfassung der Beschlüsse können Sie hier nachlesen, die Beschlüsse im Wortlaut rufen Sie hier (PDF) ab.

So wird der Lockdown bis zum 28. März 2021 verlängert und die bereits bestehenden Beschlüsse bleiben weiterhin gültig.

Zudem wurde eine nationale Teststrategie beschlossen, welche bis Anfang April umgesetzt werden soll. Für einen umfassenden Infektionsschutz sollen die Unternehmen ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest machen. Soweit möglich soll eine Bescheinigung über das Testergebnis erfolgen. Das Personal in Schulen und Kinderbetreuung sowie alle Schüler sollen pro Präsenzwoche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest erhalten. Soweit möglich soll auch hier eine Bescheinigung über das Testergebnis erfolgen. Allen asymptomatischen Bürgern soll ebenfalls einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest einschließlich einer Bescheinigung über das Testergebnis ermöglicht werden. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird bis 30. April 2021 verlängert.

Die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften mit Freunden, Verwandten und Bekannten wird ab dem 8. März 2021 wieder erweitert: Es sind nunmehr private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. In Regionen mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen pro Woche können die Möglichkeiten zu privaten Zusammenkünften erweitert werden. Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in einem Bundesland oder einer Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März 2021 gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse). Danach wird die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften wieder auf den eigenen Haushalt und eine weitere Person beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.

Zudem wurden weitere, inzidenzbedingte (fünf) Öffnungsschritte etwa für den Einzelhandel und die Gastronomie für die kommenden Wochen beschlossen. Eine Übersicht können Sie hier abrufen.

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!