Update: Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe IV ist ab sofort möglich. Die Überbrückungshilfe wurde bis zum 31. März 2022 verlängert und an die besonderen Bedürfnisse der Betroffenen angepasst. Mit der Überbrückungshilfe IV erhalten Unternehmen, die von coronabedingten Schließungen und Beschränkungen auch im ersten Quartal 2022 stark betroffen sind, weiterhin umfassende Unterstützung. Sie können seit heute über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen. Eine Übersicht zu Hilfen für Unternehmen und Selbständige finden Sie hier.
Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!