UPDATE 14.04.2021: CORONAVIRUS

Update: Das Bundeskabinett beschloss am gestrigen 13. April 2021 eine bundesweite Testangebotspflicht für Unternehmen. Hierfür wird die Corona-Arbeitsschutzverordnung, welche darüber hinaus bis 30. Juni 2021 verlängert wird, um eine generelle Angebotsverpflichtung zum Testen für alle Betriebe in Deutschland, deren Beschäftigte nicht im Homeoffice arbeiten, erweitert (Entwurf mit Begründung und Beispielen [PDF]). Die Änderung wird voraussichtlich Mitte kommender Woche in Kraft treten, der CCV wird Sie hierüber informieren.

Der Arbeitgeber muss damit Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, mindestens einmal pro Kalenderwoche einen Test anbieten.

Für Beschäftigungsgruppen mit besonders hohem Infektionsrisiko sieht die Verordnung eine höhere Testfrequenz von mindestens zwei Tests pro Woche vor (Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften; Beschäftigte, die unter klimatischen Bedingungen in geschlossenen Räumen arbeiten, die eine Übertragung begünstigen; personennahe Dienstleistungen; Tätigkeiten mit Kontakt zu anderen Personen, welche einen Mund-Nase-Schutz nicht tragen müssen; häufig wechselnde Kontakte mit anderen Personen).

Die Angebotsverpflichtung kann durch die unternehmensseitige Bereitstellung von Selbsttests erfüllt werden. Nachweise über die Beschaffung der Tests sind vier Wochen aufzubewahren. Weitergehende Dokumentationspflichten, z. B. hinsichtlich des Testergebnisses, bestehen nicht.

Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft veröffentlichten zum Thema Selbsttests & Schnelltests eine Informationsseite zu vielfältigen Fragestellungen inklusive einer Liste von Herstellern und zugelassenen Tests. FAQs zu den Coronatests und eine Seite, die sich weiteren Gesichtspunkten widmet, bietet der DIHK. Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), deren Mitglied der CCV ist, stellt ebenfalls eine Informationsseite mit Materialien und einem Webinar zur Verfügung. Die vbw bietet zudem eine Plattform für Corona-Schutzprodukte.

Die bereits gültigen Maßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes während der Corona-Pandemie bleiben bestehen.

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!