Update 14.12.2020: Coronavirus

Update: Aufgrund der nach wie vor hohen und teils wieder steigenden Infektionszahlen wurden am gestrigen 13. Dezember 2020 von der Bundeskanzlerin und den Länderchefs weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen, die im Wesentlichen bereits ab dem 16. Dezember 2020 gelten werden. Einen Überblick erhalten Sie u. a. hier.

Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 geschlossen werden können. Auch an den Schulen sollen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden.

Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel, der Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, der Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, der Apotheken, der Sanitätshäuser, der Drogerien, der Optiker, der Hörgeräteakustiker, der Tankstellen, der Kfz-Werkstätten, der Fahrradwerkstätten, der Banken und Sparkassen, der Poststellen, der Reinigungen, der Waschsalons, des Zeitungsverkaufs, der Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, des Weihnachtsbaumverkaufs und des Großhandels bleibt ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen.

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben möglich.

Den Beschluss im Wortlaut finden Sie hier (PDF).

Für die von den zusätzlichen Schließungs-Entscheidungen vom 13. Dezember 2020 erfassten Unternehmen werden Zuschüsse zu den Fixkosten gezahlt.

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!