Update 16.10.2020: Coronavirus

Update: Der Gemeinsame Bundesausschuss verständigte sich am gestrigen 15. Oktober 2020 erneut auf eine Ausnahmeregelungen zur telefonischen Krankschreibung. Befristet vom 19. Oktober 2020 bis zunächst 31. Dezember 2020 können Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Die niedergelassenen Ärzte müssen sich jedoch durch eine eingehende telefonische Befragung vom Zustand des Patienten überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage erfolgen. Rechtzeitig vor dem Auslaufen der Ausnahmeregelung wird erneut über eine Anpassung der zeitlichen Befristung beraten.

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!