Update 18.01.2021: Coronavirus

Update: Bundestag (14. Januar 2021) und Bundesrat (18. Januar 2021) machten den Weg nunmehr frei, um das Kinderkrankengeld auszuweiten. Mit dem Gesetz wird das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 rückwirkend zum 5. Januar 2021 pro Elternteil von zehn auf 20 Tage pro Kind, für Alleinerziehende von 20 auf 40 Tage pro Kind verdoppelt. Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit.

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!