Update 20.11.2020: Coronavirus

Update: Der Bundestag beschloss das Beschäftigungssicherungsgesetz, das am 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld gelten hierdurch über das Jahresende hinaus. Damit möchte die Bundesregierung verlässliche Rahmenbedingungen für Beschäftigte und Arbeitgeber und die Voraussetzungen für einen stabilen Arbeitsmarkt auch im kommenden Jahr schaffen.

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!