Update 21.12.2020: Coronavirus

Update: Nachdem die Europäische Kommission mit dem Präparat von BioNTech/Pfizer am 21. Dezember 2020 den ersten Impfstoff für die EU zuließ, stellen sich diesbezüglich auch arbeitsrechtliche Fragen. Diesen widmen sich bspw. die Kanzleien Eversheds Sutherland, Oppenhoff und Mayer Brown.

Das Jahressteuergesetz 2020 führt für die Jahre 2020 und 2021 zudem die Möglichkeit ein, bei Tätigkeit im Home-Office bis zu 600 Euro steuerlich pauschal abzusetzen.

Aufgrund der Corona-Pandemie können Arbeitgeber ihren Beschäftigten vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 Sonderzahlungen bis 1.500 Euro steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Die Frist zur Auszahlung ist im Dezember mit dem Jahressteuergesetz 2020 bis Mitte 2021 verlängert worden.

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!