Update: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. März 2022 die Corona-Sonderregeln für die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten nochmals um weitere zwei Monate bis einschließlich zum 31. Mai 2022 verlängert. Die befristeten Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie des G-BA können Sie an dieser Stelle abrufen.
Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!