UPDATE 22.12.2021: CORONAVIRUS

Update: Am 21. Dezember 2021 berieten der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Bundesländer erneut über die Pandemie, da sich nach ersten wissenschaftlichen Erkenntnissen die neue Virusmutation („Omikron“) schneller und einfacher überträgt. Die bereits geltenden Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen. Die 2G-Regel gilt z. B. für Freizeit- und Kultureinrichtungen und den Einzelhandel (Ausnahme: Geschäfte des täglichen Bedarfs), es kann ergänzend 2GPlus (geimpft + getestet) eingeführt werden. Private Zusammenkünfte werden beschränkt, Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen. Überregionale Großveranstaltungen finden spätestens ab dem 28. Dezember 2021 ohne Zuschauer statt. Es wird darum gebeten, die Weihnachtsfeiertage verantwortungsbewusst zu begehen. Einen Überblick zu den Vereinbarungen erhalten Sie hier. Die Pressenachricht (inklusive Video der Pressekonferenz) finden Sie an dieser Stelle. Hier können Sie den Beschluss im Wortlaut (PDF) abrufen. Für die Umsetzung des Bund-Länder-Beschlusses sind die Länder in eigener Verantwortung zuständig. An dieser Stelle finden Sie die Regelungen, die in den einzelnen Bundesländern gelten.

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!