Update: Am 22./23. März 2021 berieten die Bundeskanzlerin und die Länderchefs ein weiteres Mal über die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie (Beschluss im Wortlaut [PDF]). Die bestehenden Beschlüsse bleiben weiterhin gültig, sofern der heutige Beschluss keine abweichenden Festlegungen traf. Die Länder werden ihre Landesverordnungen mit Wirkung ab 29. März 2021 entsprechend anpassen und bis zum 18. April 2021 verlängern. In Hinblick auf die exponentiell steigenden Infektionen muss die im letzten Beschluss vom 3. März 2021 vereinbarte Notbremse für alle inzidenzabhängigen Öffnungsschritte konsequent umgesetzt werden.
Folgender Beschluss wurde nach massiver Kritik am 24. März 2021 zurückgenommen: Angesichts der Infektionsdynamik sollen die Ostertage genutzt werden, um durch eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte das exponentielle Wachstum zu durchbrechen. Deshalb sollen der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) 2021 zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert werden und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April 2021 verbunden werden. Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause. Bundeskanzlerin Merkel im Rahmen der begleitenden Pressekonferenz zufolge sollen diese Ruhetage analog zu Sonn- und Feiertagen behandelt werden. Das heißt, dass am 1. und 3. April 2021 nur jene Unternehmen arbeiten können, für die es eine Sondererlaubnis für Sonn- und Feiertage gibt, wobei am 3. April 2021 der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne öffnen darf.
Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt.
Unternehmen sollen nach wie vor – wo möglich – Homeoffice ermöglichen. Wo dies nicht möglich ist, sollen sie den in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen.
Weitere Bund-Länder-Beschlüsse betreffen Reisen, flächendeckende Tests in Schulen und Kitas, Besuchsmöglichkeiten in Pflegeheimen sowie zeitlich befristete Modellprojekte für Öffnungen.
Die Bundeskanzlerin und die Länderchefs wollen sich am 12. April 2021 erneut beraten.
Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!