Update 24.12.2020: Coronavirus

Update: Bzgl. der steuerlichen Hilfsmaßnahmen haben mit BMF-Schreiben (PDF) vom 22. Dezember 2020 Bund und Länder die bislang bis Ende 2020 begrenzten Maßnahmen (erleichterte Stundungsmöglichkeiten, vereinfachte Kürzung von Vorauszahlungen, Aufschub von Vollstreckungen) verlängert.

Mitte Dezember 2020 wurde zudem die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht teilweise bis 31. Januar 2021 verlängert.

Darüber hinaus wurde nunmehr eine Vorab-Version der überarbeiteten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel mit Stand 18. Dezember 2020 kurz vor Weihnachten veröffentlicht (PDF).

Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!