Update: Am 21.04.2021 beschloss der Bundestag das Bevölkerungsschutzgesetz, welches Ergänzungen des Infektionsschutzgesetzes enthält und eine bundesweit einheitliche Notbremse gegen steigende Corona-Infektionszahlen vorsieht. In einer Sondersitzung am 22.04.2021 stimmte der Bundesrat dem Gesetz zu. Überschreitet demnach ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt eine Inzidenz von 100, werden dort künftig bundeseinheitliche Maßnahmen das Infektionsgeschehen eindämmen. Weitere Details können Sie der Informationsseite der Bundesregierung entnehmen. Die Neuregelung trat am 23.04.2021 in Kraft.
Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!