Update: Am gestrigen 25. November 2020 fanden erneut Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungs-Chefs der Länder statt. Dabei wurde beschlossen, die laufenden Corona-Maßnahmen zu verlängern und ferner weitere Beschränkungen, insbesondere bei der Maskenpflicht in Arbeits- und Betriebsstätten, die nun flächendeckend gilt, und bspw. im Einzelhandel, einzuführen Die wirtschaftlichen Hilfsmaßnahmen für die von den Schließungsbeschlüssen betroffenen Branchen wurden verlängert. An die Arbeitgeber wurde zudem appelliert, Betriebsstätten für den Zeitraum vom 23. Dezember 2020 bis zum 1. Januar 2021 durch Betriebsferien zu schließen oder Homeoffice zu ermöglichen. Die neuen Beschränkungen gelten ab 1. Dezember 2020 bis vorerst 20. Dezember 2020. Hier finden Sie einen Überblick zu den nunmehr getroffenen Beschlüssen. Den Beschluss im Wortlaut können Sie hier (PDF) nachlesen.
Der CCV hat auf einer Informationsseite wesentliche Quellen für Ihre betriebliche Praxis zusammengestellt, die fortlaufend aktualisiert wird. Bleiben Sie gesund!