Die Bundesregierung sieht die Unternehmen in der Pflicht, das Angebot von Corona-Tests für die Mitarbeiter stark auszuweiten. Eine gesetzliche Verpflichtung für die Unternehmen konnte bisher nur dadurch verhindert werden, dass sich die Wirtschaftsverbände – darunter auch die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), deren Mitglied der CCV ist – dazu verpflichtet haben, die Unternehmen zur Ausweitung ihres Testangebots auf freiwilliger Basis aufzurufen. Die Bundesregierung will Anfang April eine Überprüfung vornehmen, inwieweit die Unternehmen dem Aufruf zur Ausweitung der Tests nachgekommen sind. Hierzu werden die Wirtschaftsverbände einen ersten Umsetzungsbericht vorlegen, wie viele Unternehmen sich beteiligen. Auf dieser Grundlage und auf der Grundlage eines eigenen Monitorings wird die Bundesregierung bewerten, ob regulatorischer Handlungsbedarf in der Arbeitsschutzverordnung besteht. Eine gesetzliche Verpflichtung steht leider weiter im Raum.
Um der Politik eine realistische Übersicht zu geben, wie weit das Thema „Testen der Mitarbeiter“ in Bayern fortgeschritten ist, bittet die vbw den CCV, seine Mitgliedsunternehmen zur Teilnahme an einer Kurzumfrage zu gewinnen.
Die Umfrage erfolgt online mit der Software MS-Forms. Unter dem folgenden Link finden Sie den Fragebogen:
Eine Beteiligung an der Umfrage ist bis Freitag, 26. März 2021, 16:00 Uhr, möglich. Die Beantwortung dauert nur wenige Minuten. Auch die Unternehmen, die keine Tests anbieten, sollten sich an der Umfrage beteiligen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!