Umfrage des Bundesinnenministeriums zum BDSG

Mitglieder-Umfrage zum Bundesdatenschutzgesetz

Das Referat für Datenschutzrecht des Bundesministerium des Innern (BMI) hat sich an den Call Center Verband Deutschland e.V. hinsichtlich Erfahrungen der Verbandsmitglieder zu der im Jahr 2009 erlassenen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)-Novelle II gewendet. Unsere Mitglieder sind aufgerufen, ihre Erfahrungen zur Novelle bis zum 28. Mai 2014 mitzuteilen. Die gesammelten Antworten sollen dem BMI Ende Mai 2014 zur Verfügung gestellt werden.

Die BDSG-Novelle beinhaltete umfangreiche Änderungen der Paragraphen 28 und 29 des Bundesdatenschutzgesetzes hinsichtlich der Neuregelung des Umgangs mit personenbezogenen Daten und des Adresshandels. Laut CCV wolle die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2014 über die Auswirkungen der Gesetzesnovellierung berichten, und „die Erfahrungen der Rechtsanwender“ sollten dabei berücksichtigt werden.

Explizit geht es um Stellungsnahmen zu den Themenkomplexen:
1)    Werbung mit Einwilligung, § 28 Absatz 3 Satz 1 i.V.m. Absatz 3a BDSG,
2)    Ausnahmen für bestimmte Werbezwecke, § 28 Absatz 3 Satz 2 BDSG,
3)    Hinzuspeicherung, § 28 Absatz 3 Satz 3 BDSG,
4)    Übermittlung zu Werbezwecken, § 28 Absatz 3 Satz 4 BDSG,
5)    Datennutzung für Fremdwerbung, § 28 Absatz 3 Satz 5 BDSG,
6)    Koppelungsverbot, § 28 Absatz 3b BDSG,
7)    Widerspruchsrecht, § 28 Absatz 4 BDSG,
8)    Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zwecke der Übermittlung, § 29 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2 BDSG.

Die Geschäftsstelle hat die CCV Mitglieder per Email am 15. April 2014 über die Umfrage informiert. Gern können Sie aber auch unter http://noba.me/7aa5b0167f03 an der Umfrage teilnehmen.