Vorerst keine Änderungen beim Mindestlohn

Besonders aufgrund der Kritik vieler Arbeitgeber am hohen bürokratischen Aufwand bei der Arbeitszeitdokumentation im Zusammenhang mit dem Mindestlohn hatte die Koalition beschlossen, die geplante Überprüfung einzelner Regelungen des gesetzlichen Mindestlohns vorzuziehen.

Wurde in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage einzelner Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE vom 27. März (BT-Drucksache 18/4496) zur Überprüfung der Mindestlohnregelungen noch ausweichend geantwortet, so war am Morgen des 27. April dann klar: So schnell wird sich an den seit Januar 2015 gültigen Regelungen nichts ändern. Die Union forderte beim Treffen der Koalitionsspitze, welches bis in die frühen Morgenstunden dauerte, Erleichterungen für die Arbeitgeber – die SPD mit Arbeitsministerin Nahles konnte sich jedoch mit Ihrem Standpunkt, dass keine Änderungen am Mindestlohngesetz erforderlich seien, durchsetzen.

Auch die in die Kritik gekommene Auftraggeberhaftung, für die sich der CCV stark gemacht hatte, bleibt also bestehen: Auftraggeber müssen weiterhin darauf achten, dass sowohl sie den Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Stunde zahlen als auch von ihnen beauftragte Subunternehmen.

Weitere Informationen zum Gesetz auch unter cc-verband.de/themen/ccv-positionen.