CCV kritisiert Koalitionsvertrag

Berlin, 26.11.2021. Am 24.11.2021 stellten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ihren Koalitionsvertrag vor. Dieser enthält mehrere für die Customer Service- und Callcenter-Wirtschaft bedeutsame Übereinkünfte, welche der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) kritisiert.  

Die Verhandlungspartner planen eine allgemeine Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene Verträge. Bereits in den zurückliegenden Jahren gab es mehrfach ähnliche Bestrebungen, dieses Instrument auf alle Vertragsarten auszuweiten. Dies lehnte der CCV in der Vergangenheit bereits ab.

„Eine Bestätigungslösung schützt nicht vor untergeschobenen Verträgen, sondern verkompliziert lediglich die Rechtslage und bedeutet einen erhöhten Aufwand sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen. Zudem sind Verbraucher unter anderem bereits durch ihr umfassendes und allgemein bekanntes Widerrufsrecht effektiv geschützt“, erneuert CCV-Präsident Dirk Egelseer die Bedenken. „Darüber hinaus existiert auch weiterhin kein Zahlenmaterial, inwieweit untergeschobene Verträge ein Problem darstellen, um die Bestätigungslösung überhaupt begründen zu können.“

Verbandsjustiziar Constantin Jacob ergänzt: „Im Rahmen unserer Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2021 wies die FDP darauf hin, dass sie bereits in der Vergangenheit gegen entsprechende Pläne im Bundestag stimmte. Es ist bedauerlich, dass sie nunmehr von dieser Haltung abrückt.“

Betrugsdelikte aus dem Ausland stellen das größte Problem dar. Dieses kann jedoch auch mithilfe einer Bestätigungslösung nicht beseitigt werden. Bundesnetzagentur und Ordnungsbehörden müssen vielmehr mit erweiterten internationalen Befugnissen sowie besseren technischen und personellen Möglichkeiten ausgestattet werden. Eine Gesetzesänderung ist dagegen der bequemste und zugleich ein unverhältnismäßiger Weg. Der regulatorische Effekt würde ähnlich wie bei den bisherigen gesetzgeberischen Maßnahmen ausbleiben.

Daneben sollen nach dem Willen der künftigen Koalitionäre Abonnementverträge immer auch mit einer Mindestlaufzeit von höchstens einem Jahr angeboten werden müssen. Hier ist zu befürchten, dass es zu einer großen Unübersichtlichkeit führt, wenn zu jedem Zweijahresvertrag auch ein entsprechender Einjahresvertrag angeboten werden muss. „Verträge mit 24-monatiger Laufzeit bieten Verbrauchern und Unternehmen gleichermaßen Vorteile und sind darum trotz Angebotsvielfalt die beliebteste Variante. Diese Vielfalt umfasst bereits unter anderem Prepaid-Angebote sowie Angebote für Jahresverträge. Der Zwang, zu jedem 24-monatigen Vertrag einen Einjahresvertrag anbieten zu müssen, stellt hingegen einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatautonomie dar“, kommentiert Verbandsjustiziar Constantin Jacob.

Der gesetzliche Mindestlohn soll dem Koalitionsvertrag zufolge in einer einmaligen Anpassung auf zwölf Euro pro Stunde erhöht werden. Im Anschluss entscheidet die unabhängige Mindestlohnkommission über die etwaigen weiteren Erhöhungsschritte. Hierzu merkt CCV-Präsident Dirk Egelseer an: „Die Mehrheit der CCV-Mitglieder stand der grundsätzlichen Einführung des Mindestlohnes positiv gegenüber. Wir stehen als Arbeitgeber zu unserer sozialen Verantwortung. Bei der Höhe ist jedoch ein Ausgleich zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen wichtig. Dies gewährleistet die Mindestlohnkommission. Eine politisch motivierte Erhöhung ohne Einbeziehung der Sozialpartner ist hingegen abzulehnen.“

Der CCV befürwortet Pläne, nach denen Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz geschaffen werden sollen, um Rechtsklarheit für Arbeitgeber sowie Beschäftigte zu erreichen. „Wichtig ist, dass hierbei auch branchenspezifische Besonderheiten berücksichtigt werden, wie es die schwarz-gelbe Koalition im Jahr 2013 mit § 32i BDSG bereits plante, jedoch später leider davon Abstand nahm“, merkt Verbandsjustiziar Constantin Jacob an.

Weitere Pläne von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP betreffen unter anderem die Digitalisierung, die Arbeitszeitflexibilität sowie einen Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten und Homeoffice.

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