Bestätigungslösung
In den vergangenen Jahren wurden in mehreren sektoralen Bereichen eine Bestätigungslösung oder ein Textformerfordernis bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen eingeführt. Das Thema ist ein Dauerbrenner in unserer Branche. Im aktuellen Koalitionsvertrag ist verankert, dass die Bundesregierung eine allgemeine Bestätigungslösung für telefonisch angebahnte Dauerschuldverhältnisse einführen möchte. In einem Interview mit der Rheinischen Post bekräftigte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) Ende Mai eine zügige Umsetzung. Am 10. Oktober 2025 erläuterten CCV-Präsident Dirk Egelseer und CCV-Justiziar Constantin Jacob im Gespräch mit der Leitung des zuständigen Referats „IB2 (Schuldrecht Allgemeiner Teil; Gleichbehandlungsrecht)“ im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ausführlich die Standpunkte unserer Branche.