Rückgang der Bußgeldhöhe
Im Jahr 2025 erreichten die Bundesnetzagentur (BNetzA) insgesamt 39.842 schriftliche Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung. Dies ist ein leichter Anstieg, 2024 gab es 37.561. Die BNetzA hat im Jahr 2025 13 große Bußgeldverfahren bearbeitet. Insgesamt verhängte sie Bußgelder in einer Gesamthöhe von über 1,099 Millionen Euro. Im Vorjahr waren es 1,37 Millionen Euro, hier ist demnach ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Zum ersten Mal sanktionierte die BNetzA Verstöße gegen die Pflicht, Werbeeinwilligungen zu dokumentieren und aufzubewahren; seit Oktober 2021 besteht hierzu eine Verpflichtung nach § 7a UWG.
Voraussichtlich im Mai wird die BNetzA ihren „Jahresbericht Telekommunikation“ veröffentlichen. Es ist zu erwarten, dass der Bericht wieder die vom CCV und weiteren führenden Wirtschaftsverbänden geforderte Transparenz vermissen lassen und bspw. nicht zwischen begründeten und unbegründeten Beschwerden unterscheiden wird. Auch im persönlichen Austausch wies der CCV in der Vergangenheit die BNetzA auf die Notwendigkeit solch einer Datentransparenz hin.