Durch Bundestag und Bundesrat
Die Länder haben im Rahmen der Bundesratssitzung am 27.03.2026 dem Tariftreuegesetz zugestimmt. Der Bund soll künftig Aufträge nur an Unternehmen vergeben, die Tarifverträge einhalten oder ihren Beschäftigten ähnliche Bedingungen bieten. Zuvor verabschiedete der Bundestag am 26.02.2026 das Gesetz.
Das Gesetz betrifft auf Bundesebene Bau- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 50.000 Euro. Für Aufträge, die unmittelbar der zivilen Verteidigung, der inneren Sicherheit, dem Katastrophenschutz oder den Nachrichtendiensten dienen, gelten die Vorgaben ab 100.000 Euro. Lieferverträge sowie alle Aufträge der Bundeswehr bleiben zudem außen vor. Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen sollen nach Angaben der Bundesregierung auf ein Minimum begrenzt werden. Demgemäß soll das Tariftreueversprechen im Vergabeverfahren einfach und unbürokratisch abgegeben werden können. Der Koalitionsvertrag 2025 sah bereits ein entsprechendes Gesetz vor und der CCV führte hierzu politische Hintergrundgespräche.