Sonn- und Feiertagsarbeit vor dem BVerwG

Termin kurzfristig aufgehoben

Am 07.10.2026 sollte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig über die Frage, ob Sonn- und Feiertagsarbeit in einem sächsischen Callcenter zulässig ist, verhandeln. Konkret wurde einem Callcenter zunächst Sonn- und Feiertagsarbeit bewilligt. Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsen klagte hiergegen und war in der Berufungsinstanz erfolgreich. Mit seiner vom Oberverwaltungsgericht zugelassenen Revision strebte das Callcenter eine Änderung des Berufungsurteils und die Abweisung der Klage an. Der Termin wurde nun kurzfristig aufgehoben. Ausführliche Informationen zur Sonn- und Feiertagsarbeit finden Sie auf unserer Themenseite.