Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Verordnung der hessischen Landesregierung (Bedarfsgewerbeverordnung) für unwirksam erklärt.
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Informieren Sie sich zum aktuellen Stand des Verbotes von Sonn- und Feiertagsarbeit. Inhalte zu diesem Thema (teilweise nach Login exklusiv für CCV-Mitglieder) finden Sie im unteren Bereich aufgeführt.