Urteile von EuGH und BAG
2019 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Mitgliedstaaten die Unternehmen dazu verpflichten müssen, die täglich effektiv geleistete Arbeitszeit zu erfassen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied nunmehr am 13.09.2022, dass § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz in dem Sinne europarechtlich auszulegen ist, dass die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit zu erfassen ist. Allerdings wurden die Entscheidungsgründe noch nicht veröffentlicht, sodass aktuell eine rechtssichere Umsetzung des Urteils noch nicht möglich erscheint. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Lichte dieser Urteile FAQs zur Arbeitszeiterfassung veröffentlicht. Der CCV informiert an dieser Stelle über die Urteile.