Bundeskabinett beschließt Mindestlohnerhöhung

BMAS-Gesetzentwurf

Der gesetzliche Mindestlohn soll zum 01.10.2022 auf zwölf Euro brutto je Stunde steigen, die Mini-Job-Grenze auf 520 Euro. Das Bundeskabinett hat jenen von Bundesarbeitsminister Heil vorgelegten Gesetzentwurf am 23.02.2022 beschlossen, den der CCV in seiner Stellungnahme vom 02.02.2022 kommentierte. Derzeit liegt der Mindestlohn seit Januar 2022 bei 9,82 Euro brutto pro Stunde. Er steigt zum 01.07.2022 turnusmäßig auf 10,45 Euro und soll ab 01.10.2022 bei 12 Euro liegen. Hier erhalten Sie mehr Informationen zum Beschluss der Bundesregierung. Wichtige Fragen zur Mindestlohnerhöhung werden an dieser Stelle beantwortet.