Mindestlohn für die Callcenter-Branche

Der Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) verfolgt als Branchen- und Interessenverband der Callcenter Wirtschaft die aktuellen politischen und parlamentarischen Entwicklungen und Gesetzgebungsverfahren zu branchenspezifischen Themen.

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht zur aktuellen Entwicklung der Einführung eines Mindestlohnes in Deutschland. Unseren Mitgliedern stellen wir nach Login im unteren Bereich „Wissen“ weitergehende Informationen zur Verfügung.

Das CCV Whitepaper „Der gesetzliche Mindestlohn in der Call- und Contactcenter-Branche“ finden Sie hier.

26. September 2024

Am 26. September 2024 waren CCV-Präsident Dirk Egelseer und CCV-Justiziar Constantin Jacob im Deutschen Bundestag im Einsatz für die Branche. Im Rahmen eines Gesprächs mit Wilfried Oellers MdB (CDU) wurden der Mindestlohn und das geplante Bundestariftreuegesetz ausführlich erörtert. Daneben wurden weitere relevante Themen unseres Wirtschaftszweiges angeschnitten, insbesondere die allgemeine Bestätigungslösung und der Beschäftigtendatenschutz.

1. Januar 2024

Zum 1. Januar 2024 stieg der Mindestlohn von 12 Euro brutto pro Stunde auf 12,41 Euro.

15. November 2023

Die Bundesregierung hat den Beschluss der Mindestlohnkommission per Verordnung umgesetzt. Demnach steigt der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2024 von 12 Euro brutto pro Stunde auf 12,41 Euro. Ein Jahr später – Anfang 2025 – folgt die nächste Erhöhung um weitere 41 Cent auf 12,82 Euro.

26. Juni 2023: Mindestlohn auf 12,41 Euro

Der gesetzliche Mindestlohn soll zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro steigen, ein Jahr später auf 12,82 Euro. Dies schlägt die Mindestlohn-Kommission aus Vertretern der Arbeitgeber und der Gewerkschaften vor. Die Empfehlung wurde dieses Mal allerdings nicht im Einvernehmen getroffen. Die Arbeitnehmervertreter in der Kommission sind gegen diese in ihren Augen zu geringe Anhebung und wurden nach eigenen Angaben in der Kommission überstimmt. Der Vorschlag der Mindestlohnkommission muss von der Bundesregierung noch per Verordnung verbindlich gemacht werden.

1. Oktober 2022: Mindestlohn steigt

Der gesetzliche Mindestlohn steigt für alle Arbeitnehmer – wie von der Bundesregierung geplant sowie von Bundestag und Bundesrat beschlossen – ab 1. Oktober 2022 auf 12 Euro/Stunde.

1. Juli 2022: Mindestlohn steigt

Zum 1. Juli 2022 stieg der gesetzliche Mindestlohn von 9,82 Euro brutto je Zeitstunde turnusmäßig auf 10,45 Euro.

10. Juni 2022: Bundesrat stimmt zu

Am 10. Juni 2022 wurde das am 3. Juni vom Bundestag beschlossene Gesetz durch den Bundesrat bestätigt.

3. Juni 2022: Bundestag beschließt Mindestlohn von 12 Euro

Der Bundestag hat am 3. Juni 2022 beschlossen, dass der gesetzliche Mindestlohn für alle Arbeitnehmer ab 1. Oktober 2022 auf 12 Euro/Stunde erhöht wird.

23. Februar 2022: Bundesregierung beschließt Mindestlohn von zwölf Euro

Der gesetzliche Mindestlohn soll zum 1. Oktober 2022 auf zwölf Euro brutto je Stunde steigen, die Mini-Job-Grenze auf 520 Euro. Das Bundeskabinett hat jenen von Bundesarbeitsminister Heil vorgelegten Gesetzentwurf am 23. Februar beschlossen, den der CCV in seiner Stellungnahme vom 2. Februar 2022 kommentierte.

Derzeit liegt der Mindestlohn seit Januar 2022 bei 9,82 Euro brutto pro Stunde. Er steigt zum 1. Juli turnusmäßig auf 10,45 Euro und soll ab 1. Oktober bei 12 Euro liegen. Hier erhalten Sie mehr Informationen zum Beschluss der Bundesregierung. Wichtige Fragen zur Mindestlohnerhöhung werden hier beantwortet.

2. Februar 2022: CCV-Stellungnahme

Der CCV überreichte am 2. Februar 2022 dem BMAS seine Stellungnahme zum MiLoEG-Entwurf, der die Erhöhung des Mindestlohnes auf 12 Euro zum Gegenstand hat.

26. Januar 2022: MiLoEG-Entwurf

Am 26. Januar 2022 übermittelte das BMAS dem CCV und weiteren führenden Wirtschaftsverbänden den Entwurf eines „Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn (MiLoEG)“. Danach soll der für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltende Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von 12 Euro erhöht werden. Das CCV-Ressort Recht & Regulierung erarbeitet hierzu aktuell eine Stellungnahme, die bis zum 2. Februar 2022 dem BMAS übermittelt werden muss.

1. Januar 2022: Mindestlohn steigt

Zum 1. Januar 2022 stieg der gesetzliche Mindestlohn turnusmäßig von 9,60 Euro brutto je Zeitstunde auf 9,82 Euro.

24. November 2021

Am 24. November 2021 stellten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ihren Koalitionsvertrag vor. Dieser enthält mehrere für die Customer Service- und Callcenter-Wirtschaft bedeutsame Übereinkünfte, welche der CCV im Rahmen einer Pressemitteilung kritisierte. Der gesetzliche Mindestlohn soll dem Koalitionsvertrag zufolge in einer einmaligen Anpassung auf 12 Euro pro Stunde erhöht werden. Solch eine politisch motivierte Erhöhung ohne Einbeziehung der Sozialpartner lehnt der CCV ab.

1. Juli 2021: Mindestlohn steigt

Wie vorgesehen stieg der Mindestlohn je Zeitstunden zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro.

1. Januar 2021: Mindestlohn steigt

Zum 1. Januar 2021 stieg der gesetzliche Mindestlohn von 9,35 Euro brutto je Zeitstunde auf 9,50 Euro.

28. Oktober 2020: Zustimmung durch das Bundeskabinett

Das Bundeskabinett beschloss, dass die Lohnuntergrenze schrittweise auf 10,45 Euro steigt. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2021 zunächst auf 9,50 Euro brutto je Zeitstunde angehoben und steigt in weiteren Schritten zum 1. Juli 2021 auf brutto 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 auf brutto 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf brutto 10,45 Euro.

1. Juli 2020: Empfehlung – Mindestlohn soll bis 2022 weiter ansteigen

Die Mindestlohnkommission empfiehlt, den Mindestlohn in mehreren Schritten auf 10,45 Euro zum 1. Juli 2022 zu erhöhen. Die Erhöhungsschritte lauten im Detail:

  • zum 1. Januar 2021: 9,50 Euro
  • zum 1. Juli  2021: 9,60 Euro
  • zum 1. Januar.2022: 9,82 Euro
  • zum 1. Juli 2022: 10,45 Euro

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil wird die Empfehlung der Mindestlohnkommission dem Bundeskabinett zur Zustimmung vorlegen.

31. Oktober 2018: Zustimmung durch das Bundeskabinett

Das Bundeskabinett stimmte einer Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gemäß Empfehlung der Mindestlohn-Kommission zu, nach der der Mindestlohn 2019 auf 9,19 Euro, im Jahr 2020 auf 9,35 Euro steigt.

26. Juni 2018: Anpassungbeschluss

Die Mindestlohn-Kommission empfiehlt in ihrem Anpassungsbeschluss, dass der Mindestlohn zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro sowie am 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro brutto je Zeitstunde steigt.

1. Januar 2017: Erhöhung des Mindestlohns

Der Mindestlohn stieg zum 1. Januar 2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto. Aber nicht nur der Mindestlohn als solcher stand zuletzt bei der Novellierung des Mindestlohngesetzes im Fokus des Gesetzgebers. Auch Haftungsregelungen beim Einsatz von Nachunternehmern, Arbeitskonten sowie Ausschlussfristen und Aufzeichnungspflichten, welche die Arbeitszeit betreffen, stellen Arbeitgeber vor Herausforderungen. Hinzu kommen erste höchstrichterliche Entscheidungen zur Auslegung des Mindestlohngesetzes.

27. April 2015: Vorerst keine Änderungen beim Mindestlohn

Besonders aufgrund der Kritik vieler Arbeitgeber am hohen bürokratischen Aufwand bei der Arbeitszeitdokumentation im Zusammenhang mit dem Mindestlohn hatte die Koalition beschlossen, die geplante Überprüfung einzelner Regelungen des gesetzlichen Mindestlohns vorzuziehen.

Wurde in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage einzelner Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE vom 27. März (BT-Drucksache 18/4496) zur Überprüfung der Mindestlohnregelungen noch ausweichend geantwortet, so war am Morgen des 27. April dann klar: So schnell wird sich an den seit Januar 2015 gültigen Regelungen nichts ändern. Die Union forderte beim Treffen der Koalitionsspitze, welches bis in die frühen Morgenstunden dauerte, Erleichterungen für die Arbeitgeber – die SPD mit Arbeitsministerin Nahles konnte sich jedoch mit Ihrem Standpunkt, dass keine Änderungen am Mindestlohngesetz erforderlich seien, durchsetzen.

Auch die in die Kritik gekommene Auftraggeberhaftung, für die sich der CCV stark gemacht hatte, bleibt also bestehen: Auftraggeber müssen weiterhin darauf achten, dass sowohl sie den Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Stunde zahlen als auch von ihnen beauftragte Subunternehmen.

Eine interessante Sammlung von Daten und Fakten über Callcenterdienstleister findet sich in der Antwort der Bundesregierung auf eine weitere Kleine Anfrage einzelner Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE vom 17. April. Weitere Informationen dazu im CCV Mitgliederportal.

3. Juli 2014: Beschlussfassung des gesetzlichen Mindestlohns

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages führte am 30. Juni 2014 eine kleine Anhörung zum Tarifautonomiestärkungsgesetz durch. Geladen waren große Verbände und Institutionen wie die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Zentralverband des Deutschen Handwerks, das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung oder der Deutsche Gewerkschaftsbund. Die Stellungsnahmen der Sachverständigen finden Sie auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages. Die Debatte vom 3. Juli 2014 können Sie sich als Aufzeichnung in der Mediathek des Bundestages ansehen.

Punkte, die unsere Branche besonders interessieren sind die Einbeziehung weiterer Lohnbestandteile (§ 1 MiLoG-E) und die Auftraggeberhaftung (§ 13 MiLog-E). Der Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV) begrüßt die Beschlussfassung des Deutschen Bundestags zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. „Wir haben in den vergangenen Monaten intensiv mit allen beteiligten Akteuren um eine Ausgestaltung gerungen, die dem Kundendialog eine gute Zukunft in Deutschland sichert. Auch wenn an einigen Stellen eine Konkretisierung noch fehlt, schafft der heutige Beschluss weitgehend Planungssicherheit für die Wirtschaft“, sagt CCV Präsident Manfred Stockmann. „Uns freut insbesondere, dass die Auftraggeberhaftung aus dem Entsendegesetz Eingang in den gesetzlichen Mindestlohn findet. In der Callcenter Wirtschaft sind traditionell große Auftraggeber in der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen sehr mächtig. Hier hat der Gesetzgeber jetzt eine klare Verantwortlichkeit auch für die Einhaltung des Mindestlohns geregelt“, so Stockmann weiter.

Der Call Center Verband hatte sich früh für einen gesetzlichen Mindestlohn ausgesprochen und Ausnahmen gefordert insbesondere für Auszubildende und Praktikanten, die nicht als normale Arbeitnehmer anzusehen seien. Sowohl bei der betrieblichen Ausbildung als auch beim Praktikum werde einerseits ein erhöhter Aufwand der Wissensvermittlung betrieben, andererseits werde keine volle Arbeitsleistung erbracht. Differenziert sieht der CCV die Beschäftigung von Studierenden: Studierende, die einer „normalen“ Tätigkeit zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts nachgingen, seien in einen Mindestlohn einzuschließen. Solche Studierendengruppen hingegen, die im Rahmen von verpflichtenden Praktika oder dualen Studiengängen einer Tätigkeit nachgingen, seien von einem gesetzlichen Mindestlohn auszunehmen. Dem ist der Gesetzgeber heute nachgekommen.

Die vom Bundestag beschlossene Beschlussempfehlung und Bericht finden Sie hier. Weitere Informationen auf den DIP-Seiten des Bundestages.

Der Mindestlohn gilt gleichermaßen in Ost und West. Keine einzige Branche wird ausgenommen. Nur in Branchen, in denen es allgemeinverbindliche Tarifverträge gibt, sind bis Ende 2016 auch niedrigere Mindestlöhne möglich. Für Erntehelfer und Zeitungsauträger gibt es ebenfalls bis 2017 befristete Ausnahmeregelungen. Spätestens 2017 müssen auch hier 8,50 Euro gezahlt werden. Eine Kommission aus Arbeitgeber- und Arbeitsnehmervertretern setzt ab 2016 alle zwei Jahre die Lohnuntergrenze fest. Zum 1. Januar 2017 könnte der gesetzliche Mindestlohn damit über 8,50 Euro steigen.

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27. Juni 2014: Öffentliche Anhörung von Sachverständigen im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 30. Juni 2014

Am kommenden Montag wird der Ausschuss Sachverständige zum Entwurf des Tarifautonomiestärkungsgesetzes in öffentlicher Sitzung eine Anhörung durchführen.

Der Ausschuss hat dazu folgende Sachverständige eingeladen:

Verbände/Institutionen:

  • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
  • Zentralverband des Deutschen Handwerks
  • Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Bundesverband Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

Einzelsachverständige:

  • Burkhard Möller
  • Uta Losem
  • Prof. Dr. Gregor Thüsing
  • Prof. Dr. Gerhard Bosch
  • Prof. Dr. Franz-Josef Düwell
  • Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich

Diese werden Pro- und Kontra-Argumente zum Gesetzentwurf aufzeigen. Die Expertenmeinungen werden dann in die Stellungnahme des Ausschusses für den Entscheidung der Bundestagsmitglieder in der zweiten und dritten Lesung des Gesetzentwurfes in der kommenden Woche einfließen.

Die Gutachten der Sacherverständigen finden Sie hier.

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5. Juni 2014

Erste Lesung des Tarifautonomiestärkungsgesetzes im Deutschen Bundestag

Am Donnerstag, 5.Juni 2014, fand die erste Lesung des Tarifautonomiestärkungsgesetzes im Deutschen Bundestag statt.

Die Bundestagsabgeordneten haben den Gesetzentwurf in verschiedene Ausschüsse des Bundestages zur weiteren Beratung verwiesen:

  • Ausschuss für Arbeit und Soziales (f)
  • Innenausschuss
  • Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
  • Ausschuss für Ernährung und Landwirschaft
  • Ausschuss für Gesundheit
  • Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
  • Haushaltsausschuss mitberatend und gemäß § 96 der GO

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales ist der federführende Ausschuss, die anderen Ausschüsse sind mitberatend. Inhaltlich werden sich die Ausschussmitglieder mit dem Beschluss des Bundesrates auseinandersetzen und mögliche Änderungsanträge formulieren.

Anhand der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses werden die Mitglieder des Deutschen Bundestages in der Bundestagssitzung Anfang Juli 2014 in zweiter und dritter Lesung über das Gesetz abstimmen.

Sie finden das Protokoll der Bundestagssitzung hier.

In der Mediathek des Parlamentsfernsehens des Deutschen Bundestages können Sie die Plenardebatte nachverfolgen. Bitte geben Sie zur Recheche der einzelnen Redebeiträge bitte das Datum „5.Juni 2014“ und das Stichwort „Tarifautonomie“ in die Suchfelder ein.

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2. Juni 2014

Ergebnisse der Bundesratessitzung vom 23. Mai 2014

Der Bundesrat hat am 23. Mai 2014 über die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik, des Rechtsausschusses und des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates abgestimmt.

Nicht alle Empfehlungen der Ausschüsse wurden durch die „Länderkammer“ angenommen. Das Beschlussprotokoll enthält jedoch zahlreiche Anmerkungen, die im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden sollen.

Inhaltlich wird insbesondere um Klarstellung gebeten, welche Lohnbestandteile auf das Stundenentgelt anzurechnen sind. Ebenso soll geprüft werden, ob die Haftungsregelung des Auftraggebers inhaltlich genauso ausgestaltet werden könnte, wie die vergleichbare Haftungsregelung in § 14 AEntG, wie dies noch im Referentenentwurf vom 19. März 2014 der Fall war. Dort war eine verschuldensunabhängige Haftung des beauftragenden Hauptunternehmers ohne Exkulpationsmöglichkeit vorgesehen.

21. Mai 2014

922. Sitzung des Bundesrates: Tarifautonomiestärkungsgesetz

Der Bundesrat wird in seiner Sitzung am kommenden Freitag über den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (BR-Drucksache 147/14) abstimmen. Danach wird der Gesetzentwurf im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens dem Deutschen Bundestag zugeleitet, der über das Gesetz ebenfalls abzustimmen hat.

Die Tagesordnung der Sitzung finden Sie hier. Die Mediathek der Interseite des Bundesrates stellt ebenfalls Videomitschnitte zur Verfügung.

14. Mai 2014

Beschlussempfehlung des Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik des Bundesrates zum Mindestlohngesetz

Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik, der Rechtsausschusses und der Wirtschaftsausschusses des Bundesrates haben eine Stellungnahme zum „Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie veröffentlicht.

In der Beschlussempfehlung zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes soll der Bundesrat u.a. die nachfolgenden Punkte beschließen:

(1) Der Bundesratbittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren im Rahmen von Artikel 1 § 1 Absatz 1 klarzustellen, ob und, wenn ja, welche Lohnbestandteile auf das Stundenentgelt anzurechnen sind.

(2) Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren klarzustellen,
welche Rechtsfolge bei einer Überschreitung der 50 Prozent-Grenze bei der Anrechnung von vertraglich vereinbarter Arbeitszeit auf einem Arbeitszeitkonto gemäß Artikel 1 § 2 Absatz 2 Satz 3 eintreten soll.

(3) Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren in Artikel 1 § 9 Absatz 2 klarzustellen, dass die Tarifentwicklung nur einen Faktor für die im Rahmen einer Gesamtabwägung vorzunehmende Entscheidung der Mindestlohnkommission für die Anpassung des Mindestlohns darstellt und sich deren Entscheidung nicht ausschließlich an der Tarifentwicklung orientieren soll.

(4) Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob es nicht geboten wäre, die Haftungsregelung in Artikel 1 § 13 inhaltlich genauso auszugestalten, wie die vergleichbare Haftungsregelung in § 14 AEntG, sowie dies noch im Referentenentwurf vom 19. März 2014 der Fall war. Dort war – wie in § 14 AEntG – eine verschuldensunabhängige Haftung des beauftragenden Hauptunternehmers ohne Exkulpationsmöglichkeit vorgesehen und Verleiher in die Haftungsregelung mit einbezogen.

Sie finden die Beschlussempfehlung hier.

25. April 2014

Am 24. April 2014 diskutierten in Magdeburg unser Verbandspräsident Manfred Stockmann, Vertreter der Landesregierung, Gewerkschaftsvertreter und lokale Callcenter Betreiber über die Situation der Callcenter in Sachsen-Anhalt. Im „Land der Callcenter“, wie das neue Bundesland auch in der Plenardebatte des Landtages von Sachsen-Anhalt genannt wurde, ist unsere Branche in diesem Bundesland seit kurzer Zeit ein wichtiges politisches Thema. In einer Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE hatte die Landesregierung Stellung zur Callcenter Situation im Land bezogen. Einen persönlichen Eindruck vermitteln Videomitschnitte oder auch das kürzlich veröffentlichte Plenarprotokoll.

Ziel des Branchendialogs der Landesregierung war es, die Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt zu einem erfolgreichen Callcenter Standort fortzusetzen, das Erreichte zu analysieren, vor allem aber, künftige Aufgaben zu besprechen.

2. April 2014

Bundeskabinett stimmt Entwurf für Mindestlohngesetz zu

Heute hat das Bundeskabinett dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Tarifautonomie – besser bekannt als das sog. Mindestlohngesetz zugestimmt. Der CCV ist Partner im Branchendialog mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und berät derzeit verbandsintern mit Vertretern der Dienstleistungsunternehmen den Gesetzesentwurf.

Eine erste Analyse des Entwurfes steht unseren Mitgliedern im Mitgliederportal zur Verfügung.

Hintergrund der Streitpunkte der beteiligten Ministerien sind verschiedene Punkte, wie die Einbeziehung von Langzeitarbeitslosen. Sie sollen in den ersten sechs Monaten nach Jobantritt weniger als 8,50 Euro verdienen können. Erst ab dem 7. Monat haben sie gesetzlichen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Eine weitere Ausnahme gilt für Jugendliche unter 18 ohne Ausbildung sowie für Praktikanten in der Berufsvorbereitung.

Nach einem Interview von Bundesarbeitsministeriun Nahles ist die Verabschiedung des Gesetzentwurfes durch den Deutschen Bundestag für den 4. Juli 2014 geplant.

Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf zum Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie finden Sie hier.

GE Bundesregierung

 24. März 2014

Voraussichtlicher Zeitplan für Mindestlohngesetz (MiLoG)

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat auf seinen Internetseiten einen voraussichtlichen Zeitplan für die Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) veröffentlicht.

Das Tarifautonomiestärkungsgesetz ist ein Artikelgesetz mit dem zeitgleich verschiedene Gesetze geändert werden sollen, um den gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland einführen zu können. Artikel 1 enthält den Entwurf des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (Mindestlohngesetz – MiLoG).

Unsere Mitglieder der Projektgruppe Mindestlohn erhalten eine Analyse des Referentenentwurfes.

Voraussichtlicher Zeitplan der Bundesregierung zum Mindestlohngesetz:

2014

  • Februar: Start Dialog zum Mindestlohn
  • März: Abstimmung mit Ressorts und Verbänden
  • April: Kabinettsbefassung
  • Mai: 1. Durchgang Bundesrat
  • Juni: ggf. Anhörung und 1. Lesung Bundestag
  • Juli: 2./3. Lesung Bundestag
  • September: 2. Durchgang Bundesrat

1. Januar 2015

  • Inkraftreten

Ein grafische Übersicht finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 24. März 2014

20. März 2014

Callcenter begrüßen zügige Umsetzung des Mindestlohns

Der Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV) begrüßt die zügige Vorlage eines Gesetzentwurfs durch Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. “Der Entwurf entspricht im Wesentlichen unserer Forderung, Menschen in Ausbildung von einem Mindestlohn auszunehmen und geht in die richtige Richtung”, sagt CCV Präsident Manfred Stockmann. “Die rasche Vorlage des ausgearbeiteten Gesetzentwurfs schafft eine gute Verhandlungsgrundlage für die Unternehmen, die noch keine Lohnanpassungen ab 2015 mit ihren Auftraggebern vereinbart haben.”

Der CCV fordert Ausnahmen für einen gesetzlichen Mindestlohn insbesondere für Auszubildende und Praktikanten, die nicht als normale Arbeitnehmer anzusehen seien. Sowohl bei der betrieblichen Ausbildung als auch beim Praktikum werde einerseits ein erhöhter Aufwand der Wissensvermittlung betrieben, andererseits werde keine volle Arbeitsleistung erbracht. Differenziert sieht der CCV die Beschäftigung von Studierenden: Studierende, die einer “normalen” Tätigkeit zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts nachgingen, seien in einen Mindestlohn einzuschließen. Solche Studierendengruppen hingegen, die im Rahmen von verpflichtenden Praktika oder dualen Studiengängen einer Tätigkeit nachgingen, seien von einem gesetzlichen Mindestlohn auszunehmen.

Grundsätzlich spricht sich der CCV klar für einen gesetzlichen Mindestlohn mit Augenmaß aus. “Wir wollen verhindern, dass die Vorgaben des gesetzlichen Mindestlohn durch Dauer- oder Scheinpraktika oder andere Maßnahmen ausgehebelt werden können”, betont CCV Präsident Manfred Stockmann.

18. Februar 2014

Callcenter fordern sinnvolle Ausgestaltung des Mindestlohns

Der Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV) hat in Berlin im Rahmen der CCW 2014, der europäischen Leitveranstaltung der Callcenter Wirtschaft, zentrale Forderungen zur Ausgestaltung des gesetzlichen Mindestlohns vorgestellt. Gleichzeitig erklärte der Verband, “dass die Gründung eines Arbeitgeberverbands keine oberste Priorität” mehr für die Wirtschaft habe.

Der CCV fordert Ausnahmen für einen gesetzlichen Mindestlohn insbesondere für Auszubildende und Praktikanten, die nicht als normale Arbeitnehmer anzusehen seien. Sowohl bei der betrieblichen Ausbildung als auch beim Praktikum werde einerseits ein erhöhter Aufwand der Wissensvermittlung betrieben, andererseits werde keine volle Arbeitsleistung erbracht. Differenziert sieht der CCV die Beschäftigung von Studierenden: Studierende, die einer “normalen” Tätigkeit zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts nachgingen, seien in einen Mindestlohn einzuschließen. Solche Studierendengruppen hingegen, die im Rahmen von verpflichtenden Praktika oder dualen Studiengängen einer Tätigkeit nachgingen, seien von einem gesetzlichen Mindestlohn auszunehmen.

Grundsätzlich spricht sich der CCV klar für einen gesetzlichen Mindestlohn mit Augenmaß aus. “Wir wollen verhindern, dass die Vorgaben des gesetzlichen Mindestlohn durch Dauer- oder Scheinpraktika oder andere Maßnahmen ausgehebelt werden können”, betont CCV Präsident Manfred Stockmann.

Gründung eines Arbeitgeberverbands für die Callcenter Wirtschaft
Seit Anfang 2012 hat der Call Center Verband Deutschland e.V. eine Gruppe der größten Arbeitgeber der Callcenter Wirtschaft moderiert, um die Gründung eines tariffähigen Arbeitgeberverbands herbeizuführen. Damit wollte die Wirtschaft die Möglichkeit eröffnen, eine allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze mit den beteiligten Gewerkschaften zu verhandeln.

Aufgrund der politischen Bestrebungen, einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen, wurden die wesentlichen Forderungen der Gewerkschaften erfüllt. Daher hat bis auf Weiteres für die führenden Contact Center Dienstleister und den CCV die Gründung eines Arbeitgeberverbands und der Abschluss eines tarifvertraglichen Mindestlohnes keine oberste Priorität.

Sie erhalten das Positionspapier mit der Forderung nach Ausnahmetatbeständen für die deutsche Callcenter Branche hier.

CCV Positionspapier

 28. November 2013

Bundestagsfraktion DIE LINKE bringt Gesetzentwurf zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes in den Bundestag ein

Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat ein Gesetz zur Einführung eines Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MinLohnG) mit der BT-Drucksache 18/6 eingebracht. Die Bundestagsmitglieder haben in der 3. Sitzung des Deutschen Bundestages am 28. November 2013 den Gesetzentwurf (GE) zur weiteren Beratung an den Hauptausschuss verwiesen. Im stenografischen Bericht der Sitzung können Sie die Bundestagsdebatte dazu nachlesen oder sich das Video zum Tagesordungspunkt ansehen.

Der Hauptausschuss ist der derzeit einzig eingesetzte Ausschuss des Deutschen Bundestages. Die zeitaufwendigen Koalitionsverhandlungen haben die Einsetzung der weiteren Ausschüsse verzögert. Der GE wird dann in den jeweiligen Fachausschüssen weiter beraten und im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens den Mitgliedern des Bundestages letztlich zur Beschlussfassung, den sog. Lesungen, vorgelegt werden.

27. November 2013

Koalition von CDU, CSU und SPD verbaren erste Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes für Deutschland in Höhe von 8,50 EURO im Koalitionsvertrag

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode ist ausgehandelt und vorläufig unterzeichnet. Gültig wird er, wenn in den kommenden zwei Wochen auch die SPD-Basis dem zustimmt. Die gemeinsamen Prinzipien zu den vielschichtigen Themenfeldern sind auf 185 Seiten zusammengefasst. In der Präambel werden u.a auch die anstehenden tiefgreifenden Herausforderungen durch den demografischen Wandel, den Fachkräftemangel und die fortschreitenden Digitalisierung hervorgehoben.

Doch auch andere Themen des Koalitionsvertrags betreffen die Callcenter. Der Mindestlohn wird nun erst 2015 kommen. Beim Verbraucherschutz sollen die mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken erzielten Verbesserungen nach zwei Jahren evaluiert werden. Auch zu eCommerce und mobile Commerce finden sich zahlreiche Absichtserklärungen diesen zu fördern aber gleichzeitig die Verbraucher vor übermäßiger Datensammelwut zu schützen. Beim Beschäftigtendatenschutz will man zunächst auf die Vorschläge aus Europa warten und nur bei Verzögerungen einen eigenen Weg vorab beschreiten.

PDF: Koalitionsvertrag cdu-csu-spd

18. November 2013

Koalitionsgespräche von CDU/CSU und SPD: Gesetzlicher Mindestlohn

CDU/CSU und SPD haben sich nach wochenlanger Ungewissheit im Rahmen der Koalitionsverhandlungen nach Angaben der Bundeskanzlerin dahingehend geeinigt, dass in Deutschland eine gesetzliche Mindestlohnuntergrenze eingeführt werden soll. Weiterhin unklar ist aber die genaue Ausgestaltung. Zu wichtigen Punkten wie die Höhe des Mindestlohnes, der Einführungszeitpunkt oder mögliche Anpassungsintervalle haben sich die Verhandlungsführer noch nicht positioniert. Bisher steht anhand der Wahlprogramme nur fest, dass eine Kommission nähere Details entscheiden soll. Erste konkrete Angaben zu einem entsprechenden Gesetzentwurf wird wahrscheinlich erst der Koalitionsvertrag enthalten.

18. Juli 2013

Parteien positionieren sich / Forsa-Umfrage unter deutschen Managern

Pünktlich zur Sommerpause und gute zwei Monate vor der Bundestagswahl 2013 äußerten sich die Parteien SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN erstmals mit einem Termin zu einer möglichen Einführung des gesetzlichen Mindestlohns. Im Falle eines Wahlsieges wollen die beiden Parteien bereits zum Februar 2014 einen flächendeckenden Mindestlohn einführen. Dies kündigten die beiden Spitzenkandidaten Peer Steinbrück und Katrin Göring-Eckardt am 11. Juli 2013 in Berlin an.

Eine repräsentative Umfrage führte das Meinungsforschungsinstitut Forsa jüngst unter rund 700 Führungskräften deutscher Unternehmen im Auftrag des Handelsblattes durch. Für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes sprachen sich 57 Prozent der Unternehmer aus. Überraschend war, dass die Befürworter im Durchschnitt einen Mindestlohn von 8,88 Euro/h für angemessen halten.

Der CCV wird die weiteren politischen Entwicklungen im Auge behalten und Sie informieren!

Gesetzentwurf zum Mindestlohn im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestags

26.06.2013

In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Bundestags am 12. Juni wurde der Gesetzentwurf des Bundesrats zur Festsetzung des Mindestlohns (MinLohnG) erneut nicht abschließend beraten und war nun für die heutige Ausschusssitzung ein weiteres Mal vorgesehen. Nach aktuellen Informationen aus dem Ausschuss, die dem CCV vorliegen, wurde der Tagesordnungspunkt jedoch wieder abgesetzt. Weitere Termine für Ausschusssitzungen gibt es in dieser Legislatur nicht, die letzten regulären Bundestagssitzungen finden in dieser Woche statt. Der Gesetzentwurf ist demnach nach dem in Deutschland geltenden Diskontinuitätsprinzip hinfällig und müsste nach der Bundestagswahl erneut eingebracht werden.

13.06.2013

In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Bundestags am 12. Juni wurde der Gesetzentwurf des Bundesrats zur Festsetzung des Mindestlohns (MinLohnG) erneut nicht abschließend beraten und ist nun für die Ausschusssitzung am 26. Juni ein weiteres mal vorgesehen. Abschließend beraten und mit Koalitionsmehrheit abgelehnt wurden dagegen der Antrag der Fraktion DIE LINKE („10 Euro Mindestlohn jetzt“, BT-Drucksache 17/13551) und der der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN („Mit einem einheitlichen, gesetzlichen Mindestlohn Lohndumping bekämpfen und fairen Wettbewerb schaffen“, BT-Drucksache 17/13719). Beide waren am 7. Juni Thema einer einstündigen Aussprache im Plenum des Bundestags gewesen (Protokoll). Die Opposition hatte sich jedoch nicht mit ihrem Wunsch nach Abstimmung zu den Anträgen durchsetzen können und so waren diese federführend an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen worden.

06.06.2013

Nach Informationen aus dem Ausschuss für Arbeit und Soziales wurde der Gesetzentwurf des Bundesrats in der gestrigen Sitzung zwar behandelt, die Beratung hierzu jedoch noch nicht abgeschlossen. Der Gesetzentwurf wird in der kommenden Woche erneut auf die Tagesordnung gesetzt.

30.05.2013

Der Gesetzentwurf des Bundesrates „Entwurf eines Gesetzes zur Festsetzung des Mindestlohns“ (Mindestlohngesetz – MinLohnG), welcher am 25.04. in erster Lesung im Bundestag federführend an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen wurde, wird dort am 5. Juni behandelt.

Laut Tagesordnung kommt es gegebenenfalls schon zur abschließenden Ausschussempfehlung.

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linke „Mindestlohn und Tarifverträge in der Callcenter-Branche und die Rolle der Politik“

14.03.2013

Am 11. März wertete der Beitrag „Callcenter kosten den Staat jährlich 36 Millionen Euro“ bei Spiegel Online die Antwort der Bunderegierung auf die Kleine Anfrage der Linken zum Thema „Mindestlohn und Tarifverträge in der Callcenter-Branche und die Rolle der Politik“ aus – ein neuer Aufreger für die Callcenter Branche.

Seit Mittwoch liegt nun auch die komplette Antwort vor, darin lesen sich einige Zahlen doch etwas anders.

SPON: „Inzwischen arbeitet rund eine halbe Million Menschen in dem Sektor.“ – Hier wurde sauber recherchiert – nach aktuellen Zahlen des Call Center Verband Deutschland e.V.  sind es gar 520.000 Menschen. Nur die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, welchen im Artikel erwähnt werden, beziehen sich nicht auf 520.000 Menschen, sondern nur auf diejenigen, die von der Bundesagentur für Arbeit tatsächlich erfasst werden. Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage: „Zum Wirtschaftszweig „Callcenter“ werden alle Betriebe und damit deren Beschäftigte gezählt, deren Schwerpunkt in dieser Branche liegt. Mitarbeiter in internen Callcentern anderer Wirtschaftszweige sind in dieser Statistik nicht enthalten.“

SPON: „Aber selbst Vollzeitbeschäftigte erhielten den Angaben zufolge durchschnittlich 461 Euro pro Monat, weil sie sonst unter das Hartz-IV-Niveau gefallen wären.“ – Liest man die Antwort der Bundesregierung, so findet man dort den Hinweis darauf, dass es sich nicht um Einzelpersonen handelt, sondern um Bedarfsgemeinschaften: „Danach gab es im Jahr 2011 jahresdurchschnittlich 5.069 Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten […] Arbeitslosengeld-II-Bezieher in der Callcenter-Branche. Die Zahlungsansprüche dieser Bedarfsgemeinschaften beliefen sich im Durchschnitt auf 439 Euro […]..“ Die Spiegel-Online –Zahl von 461 Euro bezieht sich auf die Leistungen im Durchschnitt in Euro für Bedarfsgemeinschaften ohne Auszubildende. Weiter in der Regierungsantwort: „Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zu beachten, dass der gleichzeitige Bezug von Grundsicherungsleistungen und Erwerbseinkommen nur für einen Teil der betroffenen Bedarfsgemeinschaften mit dem Stundenlohn zusammenhängt. Gründe für den gleichzeitigen Bezug  […]liegen vor allem im Arbeitsumfang […] und /oder im Haushaltskontext (Größe der Bedarfsgemeinschaft).“

Unerwähnt im Spiegel-Online Artikel bleibt folgende Passage der Antwort der Bundesregierung: „Die Zahlen deuten auf eine angespannte wirtschaftliche Situation der Branche hin: Während die Anzahl der Unternehmen, tätigen Personen und der Umsatz im Jahr 2010 gegenüber 2008 zurück gingen, stiegen die Aufwendungen – auch für Personal – deutlich an. Das hatte entsprechende Auswirkungen auf die Ertragslage des Wirtschaftszweigs.“

Die Autorin des Spiegel-Online-Beitrags weist darauf hin, dass Vertreter der Callcenter Branche laut der arbeitsmarktpolitischen Sprecherin der Linken im Bundestag, Sabine Zimmermann, zwar angekündigt hatten, einen Arbeitgeberverband zu gründen, bisher jedoch nichts passiert sei. Eine Nachfrage beim CCV dazu gab es weder von Frau Zimmermann noch von Spiegel Online. Herr Klaus Ernst, Stellvertretender Vorsitzender der Bundestagsfraktion DIE LINKE, informierte sich jedoch während der diesjährigen CCW beim CCV und konnte so erfahren, dass erst Ende Januar auf Initiative des CCV die jüngsten Gespräche zur Gründung eines Arbeitgeberverbandes mit den führenden Vertretern der Branche stattgefunden hatten. Ein weiteres Treffen ist noch für dieses Frühjahr geplant.

Es ist unbestritten, dass die Callcenter Branche – besonders ein Großteil der Dienstleistungscallcenter – nicht mit hohen Löhnen aufwarten kann – eine gewisse Sorgfalt bei der Veröffentlichung von Daten wäre jedoch auch in diesem Fall wünschenswert!

Wer sich genauer informieren möchte, der kann die komplette Antwort der Bundesregierung hier downloaden.

01.03.2013

Bundesrat verlangt flächendeckenden Mindestlohn

Wie erwartet hat sich der Bundesrat am 1. März 2013 dafür ausgesprochen, einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland einzuführen. Er beschloss, einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. In den nächsten drei Wochen wird sich nun zunächst die Bundesregierung mit dem Vorschlag des Bundesrates befassen, anschließend der Bundestag.

Initiatoren des Entwurfs waren die Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Ziel der Initiative ist es, sicherzustellen, dass für alle in Deutschland vollzeitbeschäftigten Menschen ein existenzsicherndes und angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen und soziokulturellen Leben ermöglichendes Einkommen erreichbar wird, heißt es in der Entwurfsbegründung.

Jährlich neue Festlegung

Der Gesetzentwurf sieht einen deutschlandweiten Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro vor. Eine Kommission, eingerichtet vom Bundesarbeitsministerium, soll künftig den Mindestlohn jährlich neu festsetzen. Dem Gremium gehören neun Mitglieder an: Je drei Vertreter der Spitzenorganisationen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie drei weitere sachverständige Personen aus der Wissenschaft, die weder bei Arbeitgeberverbänden oder Gewerkschaften noch bei deren Spitzenorganisationen beschäftigt sind. Das Bundesarbeitsministerium müsste dem Vorschlag der Kommission zustimmen, damit der Mindestlohn gilt.

Ausführliche Plenardebatte

Vor der Abstimmung meldeten sich zahlreiche Bundesratsmitglieder zu Wort. Alle Menschen in Deutschland müssten die Sicherheit haben, von ihrem Lohn auch leben zu können, forderte Malu Dreyer (SPD), die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz. Tariflöhne von unter 4 Euro – zum Beispiel im Friseurgewerbe – seien ein warnendes Beispiel. Kritikern ihres Gesetzentwurfs hielt sie entgegen, es handele sich gerade nicht um einen politisch festgesetzten Mindestlohn, sondern um eine Entscheidung der neu einzurichtenden Kommission. Ihr Amts- und Parteikollege aus Mecklenburg-Vorpommern, Erwin Sellering, bezeichnete die Mindestsumme von 8,50 Euro als notwendige Voraussetzung für faire Verhandlungen. Die Festlegung des Mindestlohns dürfe man nicht der Tarifautonomie überlassen. Anderer Auffassung zeigte sich Ministerpräsident Bouffier (CDU) aus Hessen: die Tarifpartner wüssten am besten, welche Summe geeignet ist. Auf die wirtschaftlichen Unterschiede in Deutschland und die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Bürger müsse man angemessen reagieren können. Im Übrigen warnte er davor, den Bundesrat für den Bundestagswahlkampf zu missbrauchen. Auch Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU, Thüringen) möchte die Tarifpartner die Lohnuntergrenze festlegen lassen, so wie sie dies in ihrer eigenen Gesetzesinitiative vom September 2012 bereits vorgeschlagen hatte. Sie warnte vor einem Überbietungswettkampf der Politik in Wahlkampfzeiten und appellierte, eine gemeinsame Lösung zu finden, die in Bundestag und Bundesrat gleichermaßen akzeptabel sei.

Abstimmung mit neuen Mehrheitsverhältnissen im Bundesrat

Eine große Überraschung war die anschließende Abstimmung nicht: Seit dem Regierungswechsel in Niedersachsen verfügen die von SPD und Grünen geführten Länder gemeinsam mit dem rot-rot regierten Brandenburg über 36 Stimmen und damit über die absolute Mehrheit im Bundesrat – diese liegt bei 35 Stimmen. Zwar kann nicht automatisch von der Parteizugehörigkeit der Landesregierungen auf deren Abstimmungsverhalten geschlossen werden – Landesinteressen stehen im Bundesrat traditionell vor Parteiinteressen. Da jedoch bereits acht Länder Mitantragsteller der Initiative waren und auch das Saarland frühzeitig die Unterstützung angekündigt hatte, war die absolute Mehrheit von 35 Stimmen unschwer zu erreichen.

Wie geht es nun weiter?

Als erstes wird sich die Bundesregierung mit dem Vorschlag des Bundesrates beschäftigen. Sie verfasst ihre Stellungnahme hierzu und bringt beide Dokumente in den Bundestag ein. Nachdem der Bundesrat den Entwurf als besonders eilbedürftig bezeichnet hat, ist das Verfahren etwas beschleunigt: Artikel 76 Abs. 3 des Grundgesetzes gibt der Bundesregierung drei statt der üblichen sechs Wochen Zeit für ihre Prüfung. Keinerlei Fristvorgaben hat dagegen der Deutsche Bundestag: Er kann selbst entscheiden, wie schnell er sich inhaltlich mit der Bundesratsinitiative befasst.

Mehr zum Thema:

Der obenstehende Text ist dem Newsletter des Bundesrats Newsletter des Bundesrates Nr. 06 / 2013, Veröffentlicht am 1. März 2013, entnommen (http://www.bundesrat.de/DE/service/thema-aktuell/13/20130301-Mindestlohn.html)

08.03.2012

CCV Mitglieder finden eine aktuelle Zusammenfassung und die CCV Positionierung im geschlossenen Mitgliederportal unter Mitgliederinformationen.

17.11.2011

CCV Vorstand wird Zweckverband zur Einführung eines Mindestlohns für die Callcenter Branche initiieren

Auf der CCV Mitgliederversammlung am 16.11.2011 hat es sich einmal mehr bestätigt: Die Mehrheit der CCV Mitglieder ist für die Einführung eines Mindestlohns und scheut sich auch nicht davor, hier Verantwortung zu übernehmen. Lange wurde die Entscheidung vorbereitet – das Thema Mindestlohn ist dennoch längst kein „alter Hut“ für die Branche.

Bereits in den CCVNews „Regulierung in der Callcenter Branche – Chance oder Bedrohung?“ waren pro und contra eines Mindestlohns für unsere Branche erläutert worden, auf der Tagung wurde die Printversion inklusive eines Beilegers zu den aktuellen Entwicklungen beim Mindestlohn ausgelegt. In der Sonderausgabe der CCVNews zur Vorbereitung der Mitgliederversammlung hatte Manuel Schindler, Vorstand Recht & Regulierung des Verbandes, den Antrag zur Gründung eines Zweckverbandes dann näher erläutert.

Die Mehrheit der Mitglieder stimmte dem Antrag nun zu. Somit wurde der CCV Vorstand beauftragt, sich im Namen des Call Center Verband Deutschland e.V. um die Gründung eines Zweckverbandes zur Einführung eines allgemeinverbindlichen tarifvertraglichen Mindestlohnes zu bemühen. Ein solcher Arbeitgeberverband kann einen Minimal-Tarifvertrag mit einer Lohnuntergrenze mit den Gewerkschaften verhandeln; diesen kann das Bundesarbeitsministerium dann auf Antrag als allgemeingültig erklären. Damit wäre eine wirksame, allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze geschaffen.

CCV Pressemitteilung vom 16.11.2011: „Call Center Verband Deutschland e.V. beschließt, Arbeitgeberverband für Mindestlohnverhandlungen zu initiieren“

Der Hauptausschuss beim Bundesarbeitsministerium hatte noch am 07.07.2011 den Antrag der dbb tarifunion zur Einführung eines Mindestlohns auf Grundlage des Mindestarbeitsbedingungen-gesetzes abgelehnt.

Zur Begründung führte der Hauptausschussvorsitzende Klaus von Dohnanyi an, dass die für die Einführung eines Mindestlohns im Gesetz verlangten «sozialen Verwerfungen» sich in der Branche nicht feststellen ließen. Die vom Call Center Verband Deutschland übermittelten Daten und Fakten haben also offenbar überzeugt. Soziale Verwerfungen liegen vor, wenn in dem betroffenen Wirtschaftszweig die Preisfindung für die Entlohnung bestimmter Tätigkeiten gestört ist und daher ein existenzsicherndes Einkommen der betroffenen Arbeitnehmer bei Vollzeittätigkeit nicht mehr garantieren kann. (Anm.: Von einer „Sozialen Verwerfung“ im Sinne des Gesetzes wird man deshalb voraussichtlich nur sprechen können, wenn die üblicherweise in einem Wirtschaftszweig für eine bestimmte Tätigkeit bezahlte Vergütung die Regelsätze der Sozialhilfe bei Vollzeittätigkeit unterschreitet.) Allerdings stand dem Hauptausschuss im Hinblick auf die Einschätzung einer „sozialen Verwerfung“ ein gerichtlich nicht nachprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.

Der Ausschuss regte an, dass sich Arbeitgeber und Gewerkschaften stattdessen auf Tarifverträge einigen sollten.

Sie haben die kontroverse Diskussion über die Notwendigkeit eines allgemeinverbind-lichen Mindestlohns in unserer Branche, moderiert von Simone von Stosch, verpasst? Ein Blick auf den neuen CCV You Tube Kanal lohnt sich! Wir haben für Sie die Debatte von der CCV Frühjahrstagung 2011 eingestellt – als Zusammenfassung und in voller Länge, gesplittet in fünf Teile.

CCV Mitglieder können die ausführlichen Ergebnisse der CCV Mindestlohnbefragung nach Login im geschlossenen Mitgliederbereich einsehen.

Kernergebnis der Befragung ist, dass sich ein Großteil der Befragten (70%) für einen branchenspezifischen Mindestlohn ausgesprochen hat. Deswegen hält der CCV am Vorhaben fest, dieses Stimmungsbild auf der Mitgliederversammlung in diesem Herbst per Abstimmung der Mitglieder in einen konkreten Handlungsauftrag für den Verband umzusetzen.

CCV Pressemitteilung vom 14.04.2011: „Callcenter wollen Mindestlohn“

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