CCV kommentiert BNetzA-Verbraucherradar

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlichte am 14.01.2022 den Verbraucherradar 2021. Demnach stiegen die schriftlichen Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe von 63.273 im Jahr 2020 auf 79.702 im Jahr 2021. Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) lehnt unerlaubte Telefonwerbung und Rufnummernmissbrauch ab, verurteilt dieses die Branche in Misskredit bringende Marktverhalten, wünscht sich jedoch eine transparentere Veröffentlichungspraxis seitens der BNetzA.
 
Nach wie vor spricht sich der CCV dafür aus, dass in solchen Veröffentlichungen neben dem Beschwerdeaufkommen auch publiziert wird, wie hoch der Anteil der nicht substantiiert vorgetragenen bzw. unbegründeten Beschwerden ist. Denn nach Auskunft der Bundesregierung ist ein Großteil der Beschwerden, die die BNetzA erreichen, entweder nicht substantiiert oder es liegt gar kein Rechtsverstoß vor. Die BNetzA betonte in der Vergangenheit zudem selbst, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen einer verstärkten Berichterstattung und der Steigerung des Beschwerdeaufkommens besteht. Auch die Gutachter der „Evaluierung der verbraucherschützenden Regelungen im Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ wiesen darauf hin.

Die Liste der von der BNetzA wegen Verstößen gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung erlassenen Bußgelder enthält für das Jahr 2021 ferner lediglich 14 Fälle, bei 79.702 Beschwerden erscheint diese Zahl vergleichsweise gering. Nur wenn das gesamte Beschwerdeaufkommen nach begründeten und unbegründeten Beschwerden aufgeschlüsselt wird, können die Beschwerdezahlen insofern exakt eingeordnet werden. „Diese lückenhaften Angaben können darum keine Grundlage für Forderungen beispielsweise nach einer sogenannten Bestätigungslösung darstellen“, betont CCV-Präsident Dirk Egelseer.
 
Der Verbraucher- und Beschäftigtenschutz ist dem CCV ein fundamentales Anliegen. Entsprechend erarbeitete der CCV gemeinsam mit dem Deutsche Dialogmarketingverband e. V. (DDV) bereits 2007 den damaligen Ehrenkodex und heutigen „Branchenkodex der Customer-Service- und Contact-Center-Branche“, der verbindliche Regeln für das Telefonieverhalten der gesamten Branche festlegt. Zudem begrüßte der CCV im Rahmen der Novelle des Telekommunikationsgesetz 2021 die verschärften Regelungen im Bereich der Rufnummernübermittlung. So müssen Telekommunikationsanbieter sicherstellen, dass als Rufnummer des Anrufers nur dann eine national signifikante Rufnummer des deutschen Nummernraums angezeigt wird, wenn die Verbindung aus dem öffentlichen deutschen Telefonnetz übergeben wird.

Die Veröffentlichung der BNetzA gibt in diesem Zusammenhang keine Auskunft darüber, wie hoch der Anteil von Werbeanrufen aus dem Ausland ist. „Betrugsdelikte aus dem Ausland stellen jedoch das größte Problem dar und können nur mit umfassenden Mitteln bekämpft werden. Diese Fallgruppe kann auch nicht mithilfe von geplanten, den Geschäftsverkehr einschränkenden Maßnahmen wie einer Bestätigungslösung beseitigt werden. Hier müssen vielmehr BNetzA und Ordnungsbehörden mit erweiterten internationalen Befugnissen sowie besseren technischen Möglichkeiten ausgestattet werden. Es wäre daher sinnvoll, dass die BNetzA und die Ordnungsbehörden auf internationaler Ebene mit den zuständigen Behörden anderer Länder enger zusammenarbeiten, um dem eigentlichen Kernproblem unzulässiger Telefonanrufe Herr zu werden“, kommentiert CCV-Präsident Dirk Egelseer abschließend.
 
Hintergrund:

BNetzA-Maßnahmenliste: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Aktuelles/start.html 

 

Über den CCV

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