Berlin, 10. April 2025.
Am 9. April 2025 stellten CDU, CSU und SPD ihren Koalitionsvertrag vor. Dieser enthält mehrere für die Customer Service- und Callcenter-Wirtschaft bedeutsame Übereinkünfte, welche der Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) kritisch kommentiert.
Die Verhandlungspartner planen eine allgemeine Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene Dauerschuldverhältnisse. Bereits in den zurückliegenden Jahren gab es mehrfach ähnliche Bestrebungen, eine Bestätigungslösung bzw. ein Textformerfordernis auf alle Vertragsarten auszuweiten, nachdem zuletzt 2021 sektorale Maßnahmen im Energie- und Telekommunikationsbereich eingeführt wurden. Dies lehnte der CCV in der Vergangenheit bereits ab. „Eine Bestätigungslösung schützt nicht vor untergeschobenen Verträgen, sondern verkompliziert lediglich die Rechtslage und bedeutet einen erhöhten Aufwand sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen. Sie widerspricht dem Ziel, Bürokratie abzubauen. Zudem sind Verbraucher unter anderem bereits durch ihr umfassendes und allgemein bekanntes Widerrufsrecht effektiv geschützt“, erneuert CCV-Präsident Dirk Egelseer die Bedenken. „Darüber hinaus existiert auch weiterhin kein Zahlenmaterial, inwieweit untergeschobene Verträge tatsächlich ein Problem darstellen, um die Bestätigungslösung überhaupt rechtfertigen zu können. Ferner wurden die 2021 eingeführten sektoralen Maßnahmen bislang nicht evaluiert. Durch die vereinbarten Pläne wird das im Koalitionsvertrag niedergeschriebene Bekenntnis zur guten Gesetzgebung, nach der nicht erforderliche Gesetze nicht beschlossen werden sollen, ad absurdum geführt“, ergänzt Verbandsjustiziar Constantin Jacob. Betrugsdelikte aus dem Ausland stellen das größte Problem dar. Dieses kann jedoch auch mithilfe einer Bestätigungslösung nicht beseitigt werden. Bundesnetzagentur und Ordnungsbehörden müssen vielmehr mit erweiterten internationalen Befugnissen sowie besseren technischen und personellen Möglichkeiten ausgestattet werden. Eine Gesetzesänderung ist dagegen der bequemste und zugleich ein unverhältnismäßiger Weg. Der regulatorische Effekt würde ähnlich wie bei den bisherigen gesetzgeberischen Maßnahmen ausbleiben.
Die künftige schwarz-rote Koalition visiert einen Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 an, indem sich die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren soll. Hierzu merkt CCV-Präsident Dirk Egelseer an: „Die Mehrheit der CCV-Mitglieder stand der grundsätzlichen Einführung des Mindestlohns positiv gegenüber. Wir stehen als Arbeitgeber zu unserer sozialen Verantwortung. Bei der Höhe ist jedoch ein Ausgleich zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen wichtig. Dies gewährleistet eine unabhängige Mindestlohnkommission. Eine nun bereits zum zweiten Mal geplante, politisch motivierte Erhöhung, diesmal auf Grundlage der Tarifentwicklung und des Bruttomedianlohns, ist hingegen abzulehnen und belastet die deutsche Wirtschaft in den aktuell herausfordernden Zeiten zusätzlich. Die Mindestlohnkommission muss in ihrer Entscheidungsfindung unabhängig bleiben.“
Der CCV befürwortet hingegen die Schaffung eines Digitalministeriums, welches der Verband mit weiteren führenden Wirtschaftsverbänden bereits seit Jahren fordert. CCV-Justiziar Constantin Jacob betont: „Die digitale Revolution verändert Gesellschaft und Arbeitswelt weit mehr, als es die industrielle Revolution vermochte. Die Kommunikation wandelt sich. E-Mails lösten Briefe ab. Chats konkurrieren mit dem klassischen Telefonat, in der Künstlichen Intelligenz gibt es große Entwicklungssprünge. Längst haben mobile Telefonanschlüsse das Festnetz zahlenmäßig überholt. Es wurde Zeit, diesem Thema jene Bedeutung beizumessen, die es verdient: durch ein eigenes Ministerium für Digitales.“ Auch die bereits seit langem vom CCV geforderte Flexibilisierung der Arbeitszeit, weg von einer täglichen, hin zu einer wöchentlichen Betrachtungsweise, soll umgesetzt werden.
Weitere Pläne von CDU, CSU und SPD betreffen etwa das Bundestariftreuegesetz, welches viele Unternehmen von Ausschreibungen ausschließen würde, sowie die Körperschaftssteuer, deren geplante Senkung zum 1. Januar 2028 angesichts der aktuellen Herausforderungen viel zu spät käme.
Hintergrund:
CCV-Themenseite zur Bundestagswahl 2025: https://cc-verband.de/themen/bundestagswahl-2025
Über den CCV
Der Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) ist die Stimme der deutschen Customer Service- und Callcenter-Branche sowie ihrer Dienstleister. Zu dem Wirtschaftszweig mit über 560.000 Beschäftigten zählen neben eigenständigen Service- auch Inhouse-Callcenter in Unternehmen. Mit seinen Mitgliedsunternehmen repräsentiert der CCV führende Customer Service-Einheiten und Call- und Contactcenter aus den Bereichen Handel, Finanzen, Industrie und Dienstleistung. Als größter Verband in diesem Bereich vertritt er die Interessen gegenüber Medien und Politik und ist innerhalb der Branche eine anerkannte Plattform für fachspezifischen Informationsaustausch. Der CCV bietet zudem ein umfangreiches Netzwerk für beste Branchenkontakte.
Pressekontakt
Jördis Harenkamp, Managerin PR & Finanzen
presse@cc-verband.de
www.cc-verband.de