Jahrelanger Rechtsstreit entschieden
Am 10. Juli 2019 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Unternehmen nicht in jedem Fall dazu verpflichtet sind, bei Fernabsatzverträgen den direkten Kundenkontakt über eine Ruf- und Faxnummer anzubieten.
Vorausgegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (VZBV) und Amazon, den Amazon in den Vorinstanzen jeweils für sich entschied.
Das EuGH-Urteil wird hier vom CCV ausführlich vorgestellt. Informieren Sie sich zudem über die Europapolitik und deren Bedeutung für die Call- und Contctcenter-Branche!