Seit 1. Januar 2020
Seit 1. Januar 2020 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 9,35 Euro je Zeitstunde. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat Anspruch auf die Zahlung eines Arbeitsentgelts in Höhe dieses Mindestbruttolohns. Nur für wenige Ausnahmen gilt der Mindestlohn nicht. Der gesetzliche Mindestlohn wurde im Jahr 2015 eingeführt. Wie im Mindestlohngesetz vorgesehen, wird er turnusmäßig durch die unabhängige Mindestlohnkommission angepasst.
Die Kommission beschloss zuletzt am 26. Juni 2018 die zweite Anpassung des Mindestlohns. Alle Anpassungsbeschlüsse können Sie hier abrufen.