Reform des Nachweisgesetzes

Anachronismus

Arbeitgeber müssen künftig bei Einstellungen von Mitarbeitern mehr Vertragsbedingungen dokumentieren als bisher notwendig war. Die Neuregelungen sind in vielerlei Hinsicht kaum nachvollziehbar. Zudem bleibt es dabei, dass die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich niederzulegen sind. Die elektronische Form bleibt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 Nachweisgesetz ausgeschlossen, ein von uns Wirtschaftsverbänden scharf kritisierter Anachronismus. Das neue Nachweisgesetz gilt seit 1. August 2022. Der CCV informiert auf einer neuen Themenseite über wichtige Neuerungen des Nachweisgesetzes.