Steuersenkung

Sie haben in den letzten Tagen eine Rechnungskorrektur für Ihren CCV-Mitgliedsbeitrag 2020 erhalten. Diese erfolgte aufgrund Art. 3 des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise vom 29.06.2020 – Zweites Corona-Steuerhilfegesetz. Der Umsatzsteuersatz wurde für den Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 % gesenkt. Abgrenzungskriterium ist der umsatzsteuerliche Leistungszeitpunkt. Bei sonstigen Leistungen wie dem CCV-Mitgliedsbeitrag ist dies der Tag, an dem die Leistung endet, also der 31.12.2020.

Sollten Sie eine Rückerstattung der Überzahlung wünschen, können Sie entweder dieses Formular (Download) ausdrucken und an uns senden, oder nachfolgendes Online-Formular nutzen.