UPDATE 21.02.2022: CORONAVIRUS

Update: Nachdem der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales einen Beschluss zum Gesetzentwurf zur Verlängerung der Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderen Leistungen (Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetz) vorgelegt hat, wurde dieser am 18. Februar 2022 im Bundestag verabschiedet. Unter anderem wird die maximale Bezugsdauer von 24 auf 28 Monate für diejenigen Betriebe verlängert, die spätestens bis zum 30. Juni 2021 mit dem Kurzarbeitergeldbezug begonnen haben. Von dieser Bezugsdauer sollen die Betriebe bis längstens zum 30. Juni 2022 profitieren können. Alle Informationen zur Verlängerung der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld erhalten Sie hier und hier.

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UPDATE 17.02.2022: CORONAVIRUS

Update: Bund und Länder haben am 16. Februar 2022 drei Öffnungsschritte vereinbart.

In einem ersten Schritt können ab sofort private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene wieder ohne Begrenzung stattfinden. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten aber weiterhin die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Der Zugang zum Einzelhandel soll wieder bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen möglich sein – die Maskenpflicht bleibt aber bestehen.

In einem zweiten Öffnungsschritt soll ab dem 4. März in der Gastronomie und bei Übernachtungsangeboten die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) gelten. Diskotheken und Clubs werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet. Bei überregionalen Großveranstaltungen sollen wieder mehr Personen zugelassen werden.

Im dritten Schritt ab dem 20. März sollen alle tief­greifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Auch die Homeoffice-Pflicht; Arbeitgeber können zum Infektionsschutz aber weiterhin Homeoffice anbieten. Die Maskenpflicht in Innenräumen bleibt hingegen bestehen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier (Beschluss als PDF).

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UPDATE 01.02.2022: CORONAVIRUS

Update: Mit einem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) vom 31. Januar 2022 wurden im Einvernehmen von Bund und Ländern steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus verlängert (vereinfachte Stundung, Vollstreckungsaufschub, Anpassung von Vorauszahlungen im vereinfachten Verfahren).

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UPDATE 25.01.2022: CORONAVIRUS

Update: Auf der Bund-Länder-Konferenz des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidenten am 24. Januar 2022 wurde die aktuelle Corona-Lage bewertet und wurden Beschlüsse (Wortlaut als PDF) zur weiteren Bekämpfung der Pandemie gefasst. Der Bundeskanzler und die Länderchefs sind sich darin einig, dass die bisher geltenden Regeln weiterhin Bestand haben. Bund und Länder werden Öffnungsperspektiven entwickeln für jenen Moment, zu dem eine Überlastung des Gesundheitssystems ausgeschlossen werden kann.

Die derzeit hohe und voraussichtlich weiter steigende Zahl der Neuinfektionen führt zu Engpässen bei den verfügbaren PCR-Tests. Bei auftretenden Engpässen soll daher eine Priorisierung vorgenommen werden. Auch im Rahmen der Nachverfolgung der Kontaktpersonen soll priorisiert werden. Durch die Verlängerung der Wirtschaftshilfen und der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022 werden Beschäftigte und Betriebe weiterhin unterstützt.

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UPDATE 11.01.2022: CORONAVIRUS

Update: Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe IV ist ab sofort möglich. Die Überbrückungshilfe wurde bis zum 31. März 2022 verlängert und an die besonderen Bedürfnisse der Betroffenen angepasst. Mit der Überbrückungshilfe IV erhalten Unternehmen, die von coronabedingten Schließungen und Beschränkungen auch im ersten Quartal 2022 stark betroffen sind, weiterhin umfassende Unterstützung. Sie können seit heute über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de Anträge auf Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen. Eine Übersicht zu Hilfen für Unternehmen und Selbständige finden Sie hier.

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UPDATE 10.01.2022: CORONAVIRUS

Update: Am 7. Januar 2022 besprachen die Länderchefs und der Bundeskanzler weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie. Es wurde unter anderem beschlossen, dass der Zugang zur Gastronomie (Restaurants, Cafés, Bars, Kneipen etc.) weiterhin auf Geimpfte und Genesene beschränkt ist (2G) und zusätzlich spätestens ab dem 15. Januar 2022 bundesweit und inzidenzunabhängig nur noch mit einem tagesaktuellen Test oder mit dem Nachweis einer Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) ab dem Tag der Auffrischungsimpfung möglich sein wird (2G Plus). Entsprechend der Empfehlung des Expertenrats werden Bund und Länder die Quarantäne- und Isolationszeiten teilweise verkürzen. Zudem werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein weiteres Mal dazu aufgerufen, Homeoffice zu nutzen und es wird an die Bundesbürger appelliert, die Impfangebote wahrzunehmen (es wurde in diesem Rahmen der Wille, eine Impfpflicht zu schaffen, bekräftigt). Weitere Maßnahmen betreffen z. B. den Personalausfall in der kritischen Infrastruktur und die Arbeitszeitflexibilisierung, um diesen abzufedern. Alle Informationen zu diesen Beschlüssen erhalten Sie auf der Infoseite der Bundesregierung (Beschluss als PDF). Bitte beachten Sie, dass – wie gehabt – die Umsetzung in einzelnen Bundesländern abweichen kann.

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UPDATE 22.12.2021: CORONAVIRUS

Update: Am 21. Dezember 2021 berieten der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Bundesländer erneut über die Pandemie, da sich nach ersten wissenschaftlichen Erkenntnissen die neue Virusmutation („Omikron“) schneller und einfacher überträgt. Die bereits geltenden Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen. Die 2G-Regel gilt z. B. für Freizeit- und Kultureinrichtungen und den Einzelhandel (Ausnahme: Geschäfte des täglichen Bedarfs), es kann ergänzend 2GPlus (geimpft + getestet) eingeführt werden. Private Zusammenkünfte werden beschränkt, Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen. Überregionale Großveranstaltungen finden spätestens ab dem 28. Dezember 2021 ohne Zuschauer statt. Es wird darum gebeten, die Weihnachtsfeiertage verantwortungsbewusst zu begehen. Einen Überblick zu den Vereinbarungen erhalten Sie hier. Die Pressenachricht (inklusive Video der Pressekonferenz) finden Sie an dieser Stelle. Hier können Sie den Beschluss im Wortlaut (PDF) abrufen. Für die Umsetzung des Bund-Länder-Beschlusses sind die Länder in eigener Verantwortung zuständig. An dieser Stelle finden Sie die Regelungen, die in den einzelnen Bundesländern gelten.

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UPDATE 15.12.2021: CORONAVIRUS

Update: Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und die obersten Finanzbehörden der Länder haben im Dezember 2021 verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. Ziel ist es, die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Dabei wurde eine weitere Verlängerung der Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen. Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, Steuerforderungen weiterhin zinslos zu stunden (FAQ, BMF-Schreiben vom 7. Dezember 2021, gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 9. Dezember 2021).

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UPDATE 13.12.2021: CORONAVIRUS

Update: Am 10. Dezember 2021 beschlossen Bundestag und Bundesrat das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19“. Dieses enthält u. a. eine einrichtungsbezogene Impfpflicht. Zur Stärkung der Impfkampagne sollen zudem Apotheker, Zahnärzte sowie Tierärzte vorübergehend zur Impfung berechtigt werden. Die Bundesländer können per Parlamentsbeschluss ferner schärfere regionale Maßnahmen vorsehen (z. B. Verbote von Veranstaltungen, Messen und Kongressen; nicht möglich sind weiterhin Ausgangsbeschränkungen, pauschale Geschäfts- und Schulschließungen, die Schließung von Sporteinrichtungen und die Untersagung von Sportausübung, das Verbot von Reisen und Übernachtungsmöglichkeiten). Die Übergangsfrist für die Weitergeltung von Maßnahmen der Länder nach § 28a Absatz 1 IfSG, die bis zum 25. November 2021 (Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite) in Kraft getreten sind, wird bis 19. März 2022 verlängert.

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#ZusammenGegenCorona

Wer sich schützt, schützt auch andere

Der CCV unterstützt den von über 150 Unternehmen initiierten Aufruf #ZusammenGegenCorona, der gemeinsam fürs Impfen wirbt. Informationen zur Impfung erhalten Sie u. a. auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit. Auch der CCV bietet eine Themenseite zur Pandemie.