Ein guter Tag für den Datenschutz und die Demokratie in Europa

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem heutigen Urteil die anlasslose Speicherung aller Verbindungsdaten für unvereinbar mit den europäischen Grundrechten erklärt und als ungültig kassiert. Die pauschale, verdachtslose Registrierung aller Spuren der elektronischen Kommunikation ist ein besonders schwerer Eingriff in die Menschenrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz der personenbezogenen Daten.

Der EuGH geht mit seiner Entscheidung auch über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2010 hinaus, indem er die grenzenlose Vorratsdatenspeicherung in mehrfacher Hinsicht für unverhältnismäßig erklärt. Das ist insofern bemerkenswert, als in letzter Zeit wiederholt in Frage gestellt wurde, ob der EuGH den Grundrechtsschutz ebenso ernst nimmt wie das Bundesverfassungsgericht. Daran besteht nach dieser Entscheidung kein Zweifel mehr.

Zwar ist der Gerichtshof der Auffassung, dass die Vorratsdatenspeicherung einem legitimen Ziel dient. Bei dessen Verfolgung ist der europäische Gesetzgeber aber weit übers Ziel hinausgeschossen. Auf europäischer Ebene muss jetzt grundsätzlich darüber diskutiert werden, ob die Vorratsdatenspeicherung tatsächlich geeignet und erforderlich ist. Neuere Untersuchungen gerade in den USA haben gezeigt, dass insoweit erhebliche Zweifel angebracht sind.

Jedenfalls kann die Bundesregierung ihre Pläne begraben, jetzt schnell ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg zu bringen.

Menschenrechte gehen vor Koalitionsräson. Da die Richtlinie ungültig ist, droht auch keine Strafzahlung mehr.

Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Alexander Dix, betont: „Dies ist ein guter Tag für den Datenschutz und die Demokratie in Europa. Die Eignung der Vorratsdatenspeicherung muss jetzt neu diskutiert werden. Dies ist nicht der Zeitpunkt für Schnellschüsse.“

 

Callcenter Manager diskutierten Datenschutz in Nürnberg

Auf dem gestrigen Regionaltreffen Süd des Call Center Verband Deutschland e.V. bei der DATEV eG diskutierten rund 80 Callcenter Manager über die Zukunft des Datenschutzes in Deutschland. Prominenter Referent war der Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht Thomas Kranig. Neben dem Datenschutz ging es um die Präsentation von Kennzahlen, emotionalen Kundenservice der Allianz und die Zukunft der Arbeit.

Grund der Veranstaltung war nicht die aktuelle Diskussion um das Meldegesetz. Die Veranstaltung hatte zum Ziel, anstehende Veränderungen im Datenschutz zu beleuchten. Nach einer kurzen Bestandsaufnahme erläuterte Kranig die Neuerungen, die voraussichtlich ab 2014 mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung Einzug halten werden. Diese Grundverordnung ersetze deutsches Datenschutzrecht und regele zahlreiche Bereiche wie Videoüberwachung oder Beschäftigtendatenschutz nicht, erklärte der Datenschützer. Es sei mit einer großen Rechtsunsicherheit zumindest in der ersten Zeit nach der Einführung zu rechnen. Ergänzend dazu stellte Dr. Sachiko Scheuing vom Marketing-Dienstleister Acxiom die Folgen der Grundverordnung für das Direktmarketing dar.

Die Zukunft der Arbeit
Nur am Rande mit Datenschutz beschäftigte sich Philip Vanhoutte von Plantronics, der die Zukunft der modernen Büroarbeit darstellte: So müssten Heimarbeitsplätze zwar dem Datenschutz genügen, man dürfe sich in der Gestaltung zukunftsfähiger Arbeitsplätze jedoch nicht hinter dem Datenschutz als Vorwand verstecken. In seinem Unternehmen könnten Mitarbeiter wählen zwischen der Arbeit im heimischen Wohnzimmer oder im Büro – sie sind durch modernste Kommunikationsmittel wie Unified Communication jederzeit vernetzt. Plantronics hat diese Arbeitsform durch zahlreiche Studien evaluiert und in den letzten Jahren unter anderem in den eigenen Servicecentern eingeführt. Das Ergebnis sei eine deutlich höhere Zufriedenheit der Beschäftigten.

Fotos von der Veranstaltung finden Sie zum Download HIER -> Regional -> 12 Juli 2012 DATEV Nuernberg

Sorgsamer Umgang mit persönlichen Daten – Die CCV Regionalgruppe Süd trifft sich in Nürnberg

Im Zeichen des Datenschutzes steht das Regionaltreffen Süd des Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV) bei der DATEV eG. Neben dem Schwerpunktthema umfasst die Agenda am Donnerstag, 12. Juli, ab 12 Uhr Vorträge zu Servicekennzahlen, Kundenbindung und zur Gestaltung zukünftiger Arbeitsplätze. Unter den Referenten ist auch der Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, Thomas Kranig.

Die Vorstellung des Gastgebers übernimmt Dr. Robert Mayr, Vorstand interne Datenverarbeitung und Produktion, der den Teilnehmern einen Einblick hinter die Kulissen der DATEV gewährt. Im Anschluss gibt Thomas Kranig einen Ausblick auf die Entwicklung des Datenschutzes und Dr. Sachiko Scheuing von der Acxiom Corporation fragt provokant: „Überleben wir die Europäische Datenschutz-Grundverordnung?“ Diese Verordnung stellte die Europäische Kommission am 25. Januar 2012 vor. Sie soll die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen EU-weit vereinheitlichen. Experten bemängeln unter anderem, dass im aktuellen Entwurf Datenschutzbeauftragte und Dokumentationspflichten erst ab einer Unternehmensgröße von 250 Mitarbeitern vorgesehen sind.

Interessierte Kundenservice-Verantwortliche können sich hier anmelden. Die vollständige Agenda zum Regionaltreffen finden Sie hier.